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Kinderfreibetrag 2024: So hoch ist er derzeit

Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag 2024: So hoch ist er derzeit

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    Eltern können mit Hilfe des Kinderfreibetrags ihre Steuerlast senken - das Finanzamt prüft dabei, ob sie davon stärker profitieren als vom Kindergeld.
    Eltern können mit Hilfe des Kinderfreibetrags ihre Steuerlast senken - das Finanzamt prüft dabei, ob sie davon stärker profitieren als vom Kindergeld. Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Familien in Deutschland können vom Kinderfreibetrag profitieren. Dieser dient dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu gestalten. Der Freibetrag für Kinder steigt jedes Jahr. Wie hoch er 2024 ist und welche Altersgrenzen gelten, erfahren Sie im Artikel.

    Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2024?

    Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegt der Kinderfreibetrag 2024 insgesamt bei 6384 Euro beziehungsweise bei 3192 Euro je Elternteil.

    Außerdem gibt es für Kinder noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2928 Euro beziehungsweise von 1464 Euro je Elternteil.

    Die Freibeträge werden bei der Einkommenssteuerveranlagung zusammengenommen. Veranlagen die Ehepartner getrennt, wird jedem Elternteil die Hälfte des Betrags anerkannt.

    Gibt es zusätzlich zum Kindergeld noch den Kinderfreibetrag?

    Nein. Eltern bekommen laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entweder Kindergeld oder die Kinderfreibeträge bei der Einkommenssteuer.

    Manche Eltern können von den Freibeträgen mehr profitieren als vom Kindergeld. Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob sich das Kindergeld oder die Freibeträge für die Eltern mehr lohnen. Die Prüfung muss nicht beantragt werden, sondern erfolgt automatisch.

    Bis zu welchem Alter gilt der Kinderfreibetrag?

    Der Kinderfreibetrag gilt in der Regel für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Außerdem werden Kinder berücksichtigt, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben und noch kein Beschäftigungsverhältnis haben und in Deutschland als Arbeit suchend gemeldet sind.

    Darüber hinaus gilt der Kinderfreibetrag laut Ministerium auch für volljährige Kinder unter 25 Jahren, wenn sie

    • eine Berufsausbildung machen oder studieren
    • sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, die höchstens vier Monate dauert
    • eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, weil es keine Ausbildungsplätze (mehr) gibt
    • einen Bundesfreiwilligendienst, einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr leisten

    Zudem werden auch Kinder berücksichtigt, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, sich zu unterhalten. Dabei ist Voraussetzung, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

    Übrigens: Als Beamter in Bayern können sie 2000 Euro Kinderbonus bekommen.

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