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Kindergeld: Kindergeld verlängern: Das gilt für Kinder über 18

Kindergeld

Kindergeld verlängern: Das gilt für Kinder über 18

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    Auch volljährige Kinder haben teilweise Anspruch auf Kindergeld.
    Auch volljährige Kinder haben teilweise Anspruch auf Kindergeld. Foto: Andrea Warnecke, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Bis zur Volljährigkeit zahlt die Familienkasse in der Regel das Kindergeld weiter. Doch mit dem 18. Geburtstag ändert sich das. Dann zahlt die Familienkasse nur noch an diejenigen, die in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung sind oder ein Studium absolvieren. Aber auch arbeitssuchende Kinder können weiter Kindergeld beziehen.

    Damit die Familienkasse auch nach dem 18. Geburtstag noch weiter Kindergeld zahlt, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser heißt "Erklärung zu den Verhältnissen eines volljährigen Kindes" und kann auf der Website des Arbeitsamts heruntergeladen werden.

    Wann bekommt man mit über 18 Jahren noch Kindergeld?

    Ist das Kind 18 Jahre alt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Familienkasse weiter Kindergeld zahlt.

    Das ist unter anderem der Fall, wenn das Kind

    • zum ersten Mal eine schulische oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert,
    • eine zweite Ausbildung macht und dabei maximal 20 Wochenstunden arbeitet,
    • sich in der Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Studium oder Ausbildung befindet (maximal jedoch vier Monate),
    • in der Übergangszeit ein Praktikum absolviert, das auf den angestrebten Beruf vorbereitet,
    • in der Übergangszeit einen Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ oder Bundes-Freiwilligendienst) leistet oder
    • keinen Ausbildungsplatz hat oder arbeitslos ist und als ausbildungsplatz- beziehungsweise arbeitssuchend gemeldet ist. Wenn das Kind arbeitslos ist, ist jedoch auch Voraussetzung, dass es jünger als 21 Jahre ist. Mit dem 21. Geburtstag erlischt in diesem Fall der Anspruch auf Kindergeld. Zudem müssen Nachweise erbracht werden, dass sich das Kind um einen Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz bemüht. Ist dies nicht der Fall, gibt es kein Kindergeld.

    Für volljährige Kinder mit Behinderung gelten gesonderte Voraussetzungen.

    Übrigens: Derzeit wird eine Kindergrundsicherung diskutiert. Diese soll das Kindergeld ablösen.

    Wie lange bekommt man Kindergeld über 18?

    Egal ob noch ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert wird: Mit dem 25. Geburtstag entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Somit gibt es ab dem Tag auch keine Überweisungen mehr von der Familienkasse.

    Übrigens: Wann die Familienkasse das Kindergeld überweist, hängt von der Kindergeld-Nummer ab. Mit dem Kinderfreibetrag lässt sich außerdem noch Geld bei der Steuer sparen.

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