Vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen hat am Montag der Prozess gegen eine 31-jährige Frau und einen 37-jährigen Mann wegen Drogenhandels begonnen. Den aus Köln stammenden Angeklagten wird vorgeworfen, in mindestens neun Fällen größere Mengen Haschisch und Marihuana aus Spanien, Portugal und den USA bestellt und diese teilweise mehrere Kilogramm fassenden Pakete unter falschen Namen an sogenannte „Self-Storage“-Mietlager liefern gelassen zu haben.
Eine Adresse für die Drogenlieferungen befand sich in Neu-Ulm
Die Lager befinden sich der Anklage zufolge in Köln, Düsseldorf, Kerpen (alle Nordrhein-Westfalen) und in Neu-Ulm. Das Ganze flog bei Zollkontrollen auf. In der Beweisaufnahme wurden zwei Kripobeamte als Zeugen gehört, deren Aussagen vom Vorsitzenden Richter im Detail hinterfragt wurden, was so weit ging, dass sich um einen offensichtlichen Hausnummern-Tippfehler im Protokoll zu einer durchsuchten Wohnung eine wiederholte Fragerunde entwickelte. Anschließend wurden Gutachten zum Wirkstoffgehalt der diversen Rauschgiftmengen verlesen.
Nachdem der Staatsanwalt am ersten Verhandlungstag keine Zeit mehr hatte und außerdem die Wahlverteidigerin des angeklagten Mannes erst am Folgetag erscheinen kann und sich bei der Eröffnung durch einen Pflichtverteidiger vertreten hatte lassen, endete die Verhandlung. Es sind nun acht Folgetermine angesetzt. Das Urteil wird nach derzeitigem Stand für den 18. Januar des kommenden Jahres erwartet.