Wie in vielen anderen Berufen, gehört die Schweigepflicht oder Pflicht zur Verschwiegenheit auch in der Pflege zum beruflichen Alltag. Pflegekräfte erhalten nämlich jede Menge vertrauliche Informationen, die unter Umständen nicht weitergegeben werden dürfen. So ist es laut dem Medizinportal bibliomed-pflege.de auch nicht selbstverständlich, dass Kinder über den Gesundheitszustand der Eltern informiert werden dürfen. Allein die Stellung als Tochter oder Sohn reicht nämlich nicht aus und die Pflegekraft verletzt mit der Weitergabe von Informationen womöglich den persönlichen Lebens- und Geheimnisbereich der Patientin oder des Patienten. Was bedeutet die Schweigepflicht also genau?
Übrigens: In der Pflege herrscht Personalmangel. Aus diesem Grund wird etwa der Mindestlohn für Pflegekräfte erhöht, es gibt ein Tariftreuegesetz, seit Juli gilt in Pflegeheimen ein neues Personalbemessungsverfahren und auch der Einsatz von Robotern in der Pflege wurde bereits getestet.
Was ist die Schweigepflicht in der Pflege?
Für die Schweigepflicht ist die Rahmenberufsordnung für professionell Pflegende des Deutschen Pflegerats maßgeblich. Demnach zählt sie neben der Auskunftspflicht, der Beratungspflicht, der Dokumentationspflicht und anderen Pflichten zu den Berufspflichten für Pflegekräfte. Gültig ist die Berufsordnung für Altenpflegerinnen und -pfleger, für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger sowie für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und - pfleger, die in Deutschland arbeiten. Im Allgemeinen werden diese Personen als professionell Pflegende bezeichnet.
Zur Schweigepflicht heißt es in der Rahmenberufsordnung: "Professionell Pflegende sind gemäß § 203 Strafgesetzbuch gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse über die Leistungsempfänger und deren Bezugspersonen verpflichtet. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sind analog anzuwenden."
Laut Paragraf 203 Absatz 1 StGB droht Pflegekräften, die unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbaren, das ihnen anvertraut wurde oder das sie sonst erfahren haben, eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wird die Schweigepflicht verletzt, ist das also eine Straftat. Absatz 5 des Gesetzestextes zufolge gilt das übrigens auch, wenn ein Geheimnis nach dem Tod der betroffenen Person unbefugt offenbart wird. Allerdings ist in Absatz 3 geregelt, dass Informationen durchaus weitergegeben werden dürfen, wenn dies für andere Pflegekräfte oder weitere Personen zur Versorgung der Patientin oder des Patienten erforderlich ist.
Schweigepflicht in der Pflege: Was ist ein Geheimnis?
Natürlich weiß jeder, was ein Geheimnis ist. Im Sinne der Schweigepflicht muss aber differenziert werden. Der Pflegeseite ppm-online.de zufolge bezieht sich der Begriff "Geheimnis" in der Pflege auf sensible Informationen, von denen die oder der Pflegebedürftige bzw. die Patientin oder der Patient nicht möchte, dass sie weitergetragen werden. Auch Tatsachen, die ausschließlich einem bestimmten Personenkreis vorbehalten sind und an denen Betroffene ein schützenswürdiges Interesse haben, gelten als Geheimnisse.
Laut ppm-online.de können Geheimnisse von Pflegebedürftigen etwa pflegerische Inhalte wie den Pflegegrad oder die Pflegeart, medizinische Inhalte wie Erkrankungen, Diagnosen, Therapien oder den Gesundheitszustand sowie private Informationen betreffen. Demnach fallen beispielsweise auch die soziale Situation oder die wirtschaftlichen Verhältnisse von Betroffenen unter die Schweigepflicht.
Übrigens: Eine Einverständniserklärung kann Pflegekräfte gegenüber bestimmten Personen von der Schweigepflicht entbinden. Das muss nicht zwingend schriftlich passieren, bei einer mündlichen Entbindung sollte laut ppm-online.de aber mindestens eine Zeugin oder ein Zeuge anwesend sein.