Etwa 84 Prozent der rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden laut dem Statistischen Bundesamt Destatis zu Hause gepflegt. Die Pflege wird dabei häufig von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen übernommen - mit oder ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes.
In diesen Fällen haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Dabei wird die Leistung der Pflegekasse monatlich an die Berechtigten ausgezahlt. Wann das Pflegegeld im Mai 2024 überwiesen wird und auf dem Konto ist, lesen Sie hier.
Pflegegeld 2024: Wie hoch ist die Leistung und wer hat Anspruch?
Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge steht das Pflegegeld Pflegebedürftigen zu, wenn sie einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben und zu Hause durch Angehörige versorgt werden. Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch. Zum 1. Januar 2024 wurde das Pflegegeld im Rahmen der Pflegereform 2023 genau wie einige andere Leistungen der Pflegeversicherung erhöht.
Die Höhe des Pflegegeldes ist nach den Pflegegraden gestaffelt. Pflegebedürftige erhalten dementsprechend seit Januar 2024 zwischen 16 und 46 Euro mehr Geld - das entspricht einer Steigerung um fünf Prozent. So viel Pflegegeld gibt es laut dem BMG aktuell pro Monat:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Findet die Versorgung nicht allein durch Angehörige statt, sondern übernimmt ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Pflege und werden die Pflegesachleistungen damit nicht komplett ausgeschöpft, besteht Anspruch auf die sogenannte Kombinationsleistung. In diesem Fall erhalten Pflegebedürftige neben der nur teilweise ausgeschöpften Pflegesachleistung ein anteiliges Pflegegeld.
Übrigens: Das Pflegegeld soll zum 1. Januar 2025 erneut steigen - dann um 4,5 Prozent.
Pflegegeld im Mai 2024: Wann wird es ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird laut dem Pflegeportal pflege.de in der Regel am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat im Voraus gezahlt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Pflegebedürftige gesetzlich oder privat pflegeversichert sind.
Da der 1. Mai als Tag der Arbeit in Deutschland ein Feiertag ist, wird das Pflegegeld dementsprechend erst am Donnerstag, 2. Mai 2024, ausgezahlt.
Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel. Die Techniker Krankenkasse (TK) gibt etwa an, dass das Pflegegeld für TK-Versicherte am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat ausgezahlt wird - das wäre für Mai 2024 also der 30. April. Die Barmer Krankenkasse hingegen nennt keine festen Termine, sondern gibt lediglich an, das Pflegegeld werde monatlich im Voraus überwiesen.