In Deutschland übernehmen Angehörige mit oder ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes einen Großteil der Pflege. So werden von den rund fünf Millionen Pflegebedürftigen laut dem Statistischen Bundesamt etwa 84 Prozent zu Hause gepflegt, 51 Prozent werden allein durch Angehörige versorgt.
Das ist nicht immer leicht und kann laut dem Rehaportal qualitaetskliniken.de mit der Zeit sogar zu Krankheiten führen. Muskelverspannungen, Rückenschmerzen und Kopfschmerzen gelten demnach als typische Beschwerden bei pflegenden Angehörigen. Außerdem kann es auch zu Depressionen, Schlafstörungen sowie starker Erschöpfung bis hin zum Burnout kommen. Aus diesem Grund haben pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha.
Reha für pflegende Angehörige: Wer kann sie bekommen?
Laut qualitaetskliniken.de ist das Recht zur Reha für pflegende Angehörige im Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) geregelt. In Kraft getreten ist es bereits 2012 und ermöglicht der AOK zufolge pflegenden Angehörigen seitdem einen leichteren Zugang zur Rehabilitation. Zudem besteht die Möglichkeit, Pflegebedürftige für die Dauer der Reha über die Kurzzeitpflege in der jeweiligen Einrichtung professionell betreuen zu lassen.
Anspruch auf eine Reha für pflegende Angehörige haben laut dem Pflegewegweiser von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen grundsätzlich alle pflegenden Angehörigen, die aus medizinischen Gründen eine Auszeit benötigen. Es muss also eine ärztliche Diagnose vorliegen. Diese können pflegende Angehörige zum Beispiel bei den folgenden Symptomen bekommen:
- dauerhafte Erschöpfung
- Herz- oder Magenbeschwerden
- Schlafstörungen
- Rücken- und Gelenkschmerzen
- Depression und Antriebslosigkeit
Laut dem Pflegewegweiser besteht die Möglichkeit eine stationäre Reha zu beginnen auch schon dann, wenn noch nicht alle ambulanten Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft wurden.
Zu den weiteren Voraussetzungen für eine Reha für pflegende Angehörige zählt, dass die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben muss. Außerdem müssen Angehörige die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen bereits seit mindestens sechs Monaten pflegen und der Pflegekasse bekannt sein.
Reha für pflegende Angehörige: Wie wird sie beantragt?
Wenn pflegende Angehörige eine Reha beantragen wollen, führt der erste Weg laut qualitaetskliniken.de zur Hausärztin oder zum Hausarzt, denn die Notwendigkeit der Maßnahme muss medizinisch begründet sein. Außerdem kann gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt auch ein Konzept sowie Ziele für die Reha erarbeitet werden.
Der Antrag auf die Rehamaßnahme sollte rechtzeitig bei der eigenen Krankenkasse eingereicht werden, da häufig mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Sollte der Antrag abgelehnt werden, rät das Rehaportal "umgehend innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch" einzulegen. Denn: "Erfahrungsgemäß wird den meisten abgelehnten Anträgen nach eingelegtem Widerspruch schließlich stattgegeben."
Achtung: Laut dem Pflegewegweiser enthalten Verträge von privaten Krankenversicherungen häufig keine Rehabilitationsmaßnahmen. Pflegende Angehörige sollten trotzdem mit ihrer Versicherung sprechen und erörtern, ob wenigstens ein Teil der Reha-Kosten erstattet werden kann.
Ist die Reha einmal genehmigt, erstreckt sich die Maßnahme laut qualitaetskliniken.de für gewöhnlich über drei Wochen. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt kann aber eine Verlängerung beantragen, falls die Dauer für eine Verbesserung des gesundheitlichen Zustands nicht ausreicht.