Um die Rente ranken sich viele Irrtümer. So herrscht zum Beispiel immer noch der Mythos, dass die Rente automatisch ausgezahlt wird. Das ist allerdings nicht der Fall - die Rente muss beantragt werden. Dafür brauchen Versicherte neben ihrer Rentenversicherungsnummer noch bestimmte Unterlagen. Außerdem muss angegeben werden, auf welches Konto die Rente überwiesen werden soll. Das kann auch jederzeit geändert werden. In der Regel ist das das Konto des Antragstellers. Aber kann die Rente eigentlich auch an Dritte abgegeben werden?
Rente: Kann ich meine Rente abtreten?
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Rente grundsätzlich an die Versicherten direkt aus. Diese können allerdings bestimmen, dass die Rente teilweise oder ausnahmsweise auch in voller Höhe an andere überwiesen wird. Das kann entweder eine andere Person oder eine Firma sein. Damit wird die Rente abgetreten oder übertragen.
Wichtig zu wissen: So eine Abtretung kann nicht einfach so erfolgen, sondern unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Außerdem muss die Abtretung vertraglich geregelt werden. Wer sich dafür interessiert, sollte sich zunächst ausführlich informieren und juristisch beraten lassen.
Neben dieser freiwilligen Abtretung, müssen manche Versicherte einen Teil ihrer Rente auch unfreiwillig abgeben und zwar dann, wenn diese aufgrund von Schulden gepfändet wird.
Welcher Teil der Rente gepfändet werden kann, regelt Paragraph 850c der Zivilprozessordnung. Laut Deutscher Rentenversicherung können bei einer Rente von 1500 Euro netto derzeit 68,40 Euro gepfändet werden, wenn der Rentner oder die Rentnerin keine unterhaltsberechtigten Angehörigen hat. Die Pfändungsgrenze bei der Rente liegt derzeit bei 1409,99 Euro netto (Stand Mai 2024).
Betroffene können ihr Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umwandeln lassen. Auf diesen ist der Grundfreibetrag dann automatisch geschützt und Gläubiger haben darauf keinen Zugriff.
Übrigens: Die Rente wird jeden Monat am letzten Bankarbeitstag überwiesen und wird nachschüssig ausbezahlt. Das kann bis 23.59 Uhr dauern. Sollte die Rente nicht rechtzeitig auf dem Konto sein, sollten Versicherte zügig handeln.