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Abschläge bei vorzeitiger Rente: Wie hoch sind sie? - Tabelle

Rente

Abschläge bei vorzeitiger Rente: Wie hoch sind sie? - Übersicht mit Tabelle

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    Früherer Renteneintritt für langjährige Ehrenamtler? Die FDP hält nichts von dem Vorschlag.
    Früherer Renteneintritt für langjährige Ehrenamtler? Die FDP hält nichts von dem Vorschlag. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

    In Deutschland werden nur wenige Themen so heiß diskutiert wie die Rente. Während es einige Arbeitnehmer gar nicht erwarten können, endlich ihr Arbeitsverhältnis zu beenden und Rente zu beantragen und sich eine deutliche Erhöhung der monatlichen Zahlungen wünschen, weisen immer mehr Experten darauf hin, dass das Rentensystem nicht mehr haltbar sei. Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm fordert beispielsweise, das bisherige Renteneintrittsalter von 67 Jahren schon bald zu erhöhen. Aber selbst dann müssen Arbeitgeber in den kommenden Jahren höchstwahrscheinlich mit explodierenden Sozialabgaben rechnen, wie eine jüngst veröffentlichte Studie ergab.

    Wie auch immer sich die Zukunft der Rente in Deutschland entwickelt, an einer Regelung wird wahrscheinlich nicht gerüttelt: Wer früher aufhören möchte zu arbeiten, muss Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen. Lediglich Menschen, die langjährig versichert sind oder die Regelaltersgrenze einhalten, können abschlagsfrei in Rente gehen. Wir haben Ihnen in diesem Artikel zusammengefasst, mit welchen Abschlägen Sie bei der Rente rechnen müssen, wenn Sie früher in den Ruhestand gehen.

    Wie hoch ist der Abschlag, wenn man früher in Rente geht?

    Wenn Sie Ihre Rente vor der für Sie geltenden Altersgrenze in Anspruch nehmen, wird Ihre Rente gekürzt. Dieser Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat oder 3,6 Prozent pro Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme. Dies erläutert die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website. Der maximale Rentenabschlag kann zwei unterschiedliche Höhen erreichen.

    Der maximale Rentenabschlag von 10,8 Prozent gilt für spezielle Rentenarten, wie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes. Diese Regelung bezieht sich laut der Deutschen Rentenversicherung darauf, dass die Altersgrenze für den Renteneintritt seit 2012 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben wurde. Nehmen Sie Ihre Rente vor dieser neuen Altersgrenze in Anspruch nimmt, kann der Abschlag bis zu 10,8 Prozent betragen.

    Andererseits gibt es den allgemeinen Rentenabschlag, der bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Altersrenten angewendet wird. Hierbei beträgt der Abschlag die oben erwähnten 0,3 Prozent pro Monat. Sollten Sie beispielsweise 48 Monate – also vier Jahre – vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen, ergibt sich ein maximaler Abschlag von 14,4 Prozent.

    Monate vor regulärem RentenbeginnGesamtabschlag der Rente in Prozent
    10,30%
    20,60%
    30,90%
    41,20%
    51,50%
    61,80%
    72,10%
    82,40%
    92,70%
    103,00%
    113,30%
    123,60%
    133,90%
    144,20%
    154,50%
    164,80%
    175,10%
    185,40%
    195,70%
    206,00%
    216,30%
    226,60%
    236,90%
    247,20%
    257,50%
    267,80%
    278,10%
    288,40%
    298,70%
    309,00%
    319,30%
    329,60%
    339,90%
    3410,20%
    3510,50%
    3610,80%
    3711,10%
    3811,40%
    3911,70%
    4012,00%
    4112,30%
    4212,60%
    4312,90%
    4413,20%
    4513,50%
    4613,80%
    4714,10%
    4814,40%

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung, die Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen und die damit verbundenen Abschläge hinzunehmen, von verschiedenen individuellen Faktoren abhängt. Jeder angehende Rentner sollte daher genau abwägen, ob er die Abschläge in Kauf nehmen kann und will. Ein vorzeitiger Renteneintritt kann sich für Sie lohnen, wenn Sie gesundheitliche Gründe haben, die es schwieriger machen, weiterzuarbeiten oder Sie persönliche Verpflichtungen, beispielsweise in der Familie, haben, die mehr Zeit erfordern.

    Mit Abschlag in Rente: Wann lohnt es sich – und wann nicht mehr?

    Bedenken Sie jedoch immer, dass die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat zunächst moderat erscheinen, sich jedoch rasant summieren können, wenn Sie früher in Rente gehen. Ein Beispiel: Laut der Deutschen Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Brutto-Altersrente im Jahr 2022 rund 1550 Euro. Dies ist ein Mittelwert aus den Zahlen von Männern und Frauen. Würde ein baldiger Ruheständler bei diesem Betrag die Rente vorzeitig um sechs Monate in Anspruch nehmen, müsste er mit einem Gesamtabschlag von 1,8 Prozent auf die Bruttorente rechnen.

    Rechnung: 1,8% von 1.550 Euro = 0,018 * 1.550 = 27,90 Euro

    Monatlich bekäme der Rentner also nur noch 1522,10 Euro Brutto-Rente – von der dann noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.

    Ginge die Person statt einem halben Jahr früher, zwei Jahre früher in Rente, würde der Abschlag schon 7,2 % betragen.

    Rechnung: 7,2% von 1.550 Euro = 0,072 * 1.550 = 111,60 Euro

    Monatlich verlöre der Rentner oder die Rentnerin damit mehr als 100 Euro und hätte so nur noch 1438,40 Euro an Brutto-Rente. Auch davon müssten noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

    Ob Sie einen Abschlag bei Ihrer Rente hinnehmen können, entscheiden also hauptsächlich drei Faktoren:

    • Reicht die reduzierten Rentenzahlungen aus, um Ihren Lebensstandard zu halten?
    • Haben Sie noch weitere finanzielle Reserven oder Einkommensquellen zur Verfügung?
    • Leben Sie möglicherweise länger und sind daher über einen längeren Zeitraum als angenommen von der reduzierten Rente abhängig.

    Bei mehreren Jahren vorzeitigem Renteneintritt sollten Sie daher genau prüfen, ob die finanziellen Einbußen langfristig tragbar sind.

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