In der Regel läuft es so: Wenn Versicherte ihr Renteneintrittsalter erreicht haben, können sie in Rente gehen. Die Rente wird dann abhängig vom Jahr des Renteneintritts mit einem bestimmten Prozentsatz besteuert. Es gibt allerdings noch eine andere Art der Besteuerung: der Ertragsanteil. Aber was ist das eigentlich?
Was ist der Ertragsanteil der Rente?
Beim Ertragsanteil handelt es sich um den steuerpflichtigen Teil der Rente, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Bis zum 31. Dezember 2004 wurden die Renten ausschließlich mit dem Ertragsanteil versteuert. Ausnahmen gab es nur, wenn die Renten steuerlich gefördert wurden, wie etwa bei der Riester-Rente oder einer betrieblichen Altersversorgung mit Entgeltumwandlung. So ist nur ein fiktiver Ertrag der Rentenversicherungsbeiträge steuerpflichtig.
Wie hoch ist der Ertragsanteil der Rente?
Der Ertragsanteil der Rente ist gesetzlich festgelegt und bestimmt sich in seiner Höhe nach dem Alter des Rentners oder der Rentnerin bei Rentenbeginn. Bei der Erwerbsminderungsrente richtet sich die Höhe des Ertragsanteils nach der Dauer des Rentenbezugs.
Ertragsanteil der Rente: Tabelle
Laut Deutscher Rentenversicherung ist der Ertragsanteil folgendermaßen festgelegt:
Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil in Prozent der Rente (Paragraf 22 EStG neue Fassung) |
50 | 30 |
55 | 26 |
60 | 22 |
61 | 22 |
62 | 21 |
63 | 20 |
64 | 19 |
65 | 18 |
Welche Renten werden nach dem Ertragsanteil besteuert?
Obwohl sich der Irrtum teilweise hält, mussten also auch Versicherte, die vor 2005 in Rente gegangen sind, Steuern zahlen. 2005 wurde das System der Besteuerung der Rente auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Trotzdem gibt es noch Renten, die nach dem Ertragsanteil besteuert werden.
Haufe zufolge zählen folgende Rentenarten nach Paragraf 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG dazu:
- Renten aus einer privaten Rentenversicherung (keine Riester-Rente und Rürup-Rente)
- Renten aus Lebensversicherungen, die nicht die Voraussetzungen aus Paragraf 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b EStG erfüllen
- Veräußerungsleibrenten
- Renten aus der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder (VBL), die nach dem Umlageverfahren finanziert und während der Arbeitslebens als Lohn versteuert werden (die Zusatzversorgungsrenten werden anders versteuert als die parallel ausbezahlte gesetzliche Rente)
Übrigens: Wie viel von 1800 Euro Rente, 2000 Euro Rente und 2500 Euro Rente übrig bleibt, nachdem die Steuer abgezogen wurde, haben wir für Sie ausgerechnet.
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