Menschen, die Erwerbsminderungsrente beantragen, tun das oftmals nach dem Ausbruch einer Krankheit oder nach einem Unfall, da sie nicht mehr voll leistungsfähig sind. Beim Antrag sollten Betroffene allerdings auf einige Stolpersteine achten, weil es sonst sein kann, dass dieser nicht bewilligt wird. Worauf Sie beim Beantragen der Erwerbsminderungsrente genau achten müssen, haben wir im Artikel zusammengefasst.
Erwerbsminderungsrente beantragen: Auf was muss ich achten?
Um überhaupt einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen die Voraussetzungen dafür erfüllt sein. Dennoch können beim Antrag noch einige Fehler passieren, die die Bewilligung kosten können.
Entscheidend bei der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente ist das Gesundheitsbild des Antragstellers. Nach einem Antrag wird genau untersucht, wie krank der oder diejenige wirklich ist - in der Regel von einem offiziellen Gutachter der Rentenversicherung, wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) Schleswig-Holstein berichtet. Dennoch sollte schon der Antrag aussagekräftige Befundberichte enthalten.
Aber was macht einen guten Befundbericht aus? Folgende Fragen sollten darin auf jeden Fall beantwortet werden:
- Seit wann ist der Betroffene in Behandlung?
- Welche Diagnose hat der Arzt gestellt?
- Welche genauen Auswirkungen hat die Krankheit auf den Alltag des Betroffenen?
- Welche bisherigen Behandlungsansätze wurden durchgeführt?
- Welche Prognose gibt es für die Zukunft?
Laut dem Sozialverband Deutschland sind nicht alle Befundberichte so ausführlich, weshalb Betroffene ihrem behandelnden Arzt erklären sollten, dass sie Erwerbsminderungsrente beantragt wollen, damit der Bericht entsprechend aussagekräftig formuliert werden kann. Dieser erhöht die Chancen auf eine Bewilligung erheblich, da auch der Gutachter der Rentenversicherung sich am Bericht orientiert.
Erwerbsminderungsrente beantragen: Muss vorher eine Reha absolviert werden?
Bei der Deutschen Rentenversicherung gilt der Grundsatz: Reha vor Rente. Bevor Versicherte also eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, prüft die Rentenversicherung, ob bereits eine Reha absolviert wurde. Ist das nicht der Fall, stellt sich die Frage, ob die Arbeitsfähigkeit durch eine Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Besteht der Verdacht, kann der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden.
Der SoVD Schleswig-Holstein rät Betroffenen daher vor einem Rentenantrag, erst einmal eine Reha zu beantragen - auch wenn sich Versicherte den Rückkehr in den Arbeitsmarkt nicht mehr zutrauen.
Betroffene werden im Rahmen einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben über rund drei Wochen untersucht. Danach erhalten sie einen Befundbericht. Sollte daraus ersichtlich werden, dass der oder die Versicherte es voraussichtlich nicht dauerhaft schafft, mindestens sechs Stunden pro Tag zu arbeiten, kann der Reha-Antrag in einen Antrag für die Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden, wie der SoVD Schleswig-Holstein mitteilt. Dieser Weg sei oftmals leichter als direkt einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Übrigens: Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es eine neue Regel, die unbedingt beachtet werden sollte. Wie viel Geld Betroffene 2024 bekommen, steht auch schon fest. Es gibt sogar noch einen Renten-Zuschlag, der aber nicht zusammen mit der Rente ausbezahlt wird. Wer sich nebenbei noch etwas dazuverdienen möchte, sollte wissen, dass der Verdienst unter Umständen auf die Rente angerechnet wird.
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