Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten
Rente
Icon Pfeil nach unten

1800 Euro Rente: Wie viel wird abgezogen?

Rente

1800 Euro Rente: Wie viel wird abgezogen?

    • |
    • |
    1800 Euro Rente klingt erstmal schön, allerdings müssen Rentnerinnen und Rentner darauf noch Steuern und Abgaben zahlen.
    1800 Euro Rente klingt erstmal schön, allerdings müssen Rentnerinnen und Rentner darauf noch Steuern und Abgaben zahlen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    1800 Euro Rente klingen erstmal nicht schlecht, denn wer im Alter so viel Geld zur Verfügung hat, bekommt deutlich mehr als der Durchschnitt in Deutschland. Allerdings müssen Rentnerinnen und Rentner bedenken, dass es sich dabei um die Bruttorente handelt und noch Steuern und Abgaben fällig werden. Wie viel also tatsächlich von 1800 Euro Rente übrig bleibt, haben wir für Sie ausgerechnet.

    Wie viel wird von 1800 Euro Rente abgezogen?

    Von der Bruttorente müssen Rentnerinnen und Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern zahlen.

    Der derzeitige Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt für Rentner, die nicht privat versichert sind, Finantzip zufolge 14,6 Prozent. Dazu kommt noch der Zusatzbeitrag, den allerdings jede Krankenkasse individuell festlegt. Aktuell liegt dieser laut AOK durchschnittlich bei 2,5 Prozent. Allerdings müssen Rentner nur die Hälfte der Beiträge zahlen, den anderen Teil übernimmt die Rentenversicherung.

    Bei der Pflegeversicherung sieht es etwas komplizierter aus. Durch die Reform beim Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Juli 2023 hatte sich bereits einiges geändert. Ab 1. Juli 2025 gibt es erneut Änderungen, da der Bundesrat der Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung zugestimmt hat. So kommt es beim Pflegebeitrag darauf an, wie viele Kinder Familien haben:

    Beitrag ab 1. Juli 2025Beitrag bis 1. Juli 2025 (seit 1. Juli 2023)
    Rentner ohne Kind4,2 Prozent4 Prozent
    Rentner mit einem Kind3,6 Prozent3,4 Prozent
    Rentner zwei Kindern unter 253,35 Prozent3,15 Prozent
    Rentner mit drei Kindern unter 253,1 Prozent2,9 Prozent
    Rentner mit vier Kindern unter 252,85 Prozent2,65 Prozent
    Rentner mit fünf Kindern unter 252,6 Prozent2,4 Prozent

    Neben den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen zudem noch Steuern auf die Rente gezahlt werden. Entscheidend ist hier das Renteneintrittsalter, also wann Versicherte in Rente gehen. Der Steuersatz steigt laut Deutscher Rentenversicherung jährlich, daher ändert sich auch der zu versteuernde Rentenanteil jedes Jahr.

    Seit 2023 gibt es eine Besonderheit: Durch das verabschiedetet Wachstumschancengesetz steigt der Besteuerungsanteil für Neurenten jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte und nicht mehr um 1,0, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe mitteilt. Wer also 2023 in Rente gegangen ist, muss nicht mehr - wie ursprünglich vorgesehen - 83 Prozent seiner Rente versteuern, sondern nur noch 82,5. Der Rentenfreibetrag erhöht sich damit auf 17,5 Prozent. 2058 müssen schließlich 100 Prozent der Rente versteuert werden und es gibt keinen Rentenfreibetrag mehr.

    Tabelle: Anteil der Rente, die versteuert werden muss

    Jahr des RenteneintrittsAnteil der Rente, der besteuert wird, in ProzentRentenfreibetrag in Prozent
    Bis 20055050
    20065248
    20075446
    20085644
    20095842
    20106040
    20116238
    20126436
    20136634
    20146832
    20157030
    20167228
    20177426
    20187624
    20197822
    20208020
    20218119
    20228218
    202382,517,5
    20248317
    202583,516,5
    20268416
    202784,515,5
    20288515
    202985,514,5
    20308614
    203186,513,5
    20328713
    203387,512,5
    20348812
    203588,511,5
    20368911
    203789,510,5
    20389010
    203990,59,5
    2040919
    204191,58,5
    2042928
    204392,57,5
    2044937
    204593,56,5
    2046946
    204794,55,5
    2048955
    204995,54,5
    2050964
    205196,53,5
    2052973
    205397,52,5
    2054982,0
    205598,51,5
    2056991
    205799,50,5
    20581000

    Grundsätzlich müssen zwar alle Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen, aber nur, wenn sie mit dem zu versteuernden Rentenanteil über den Grundfreibetrag kommen. Wie viel Rente Sie haben dürfen, ohne Steuern zu zahlen, hängt maßgeblich vom Grundfreibetrag ab, der sich jedes Jahr ändert:

    • 2021: 9744 Euro
    • 2022: 10.347 Euro
    • 2023: 10.908 Euro
    • 2024: 11.604 Euro
    • 2025: 12.096 Euro

    So muss jeder Cent, der über diesem Betrag liegt, versteuert werden. Im Umkehrschluss müssen Rentnerinnen und Rentner, die weniger als den Grundfreibetrag zur Verfügung haben, ihre Rente nicht versteuern.

    Des Weiteren wird Finanztip zufolge von der Jahres-Brutto-Rente noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro in der Steuererklärung vom Finanzamt abgezogen.

    Es lässt sich also nicht pauschal sagen, wie viel Geld von 1800 Euro Rente abgezogen wird, da das für jeden Rentner und jede Rentnerin individuell betrachtet werden muss.

    Ein Beispiel:

    Bernd ist nicht verheiratet, hat keine Kinder und geht im Juli 2025 in Rente. Er bekommt eine Rente von 1800 Euro brutto und ist gesetzlich krankenversichert. Außerdem ist er aus der Kirche ausgetreten. Sonst hat Bernd keine weiteren Einkünfte. Er bekommt damit jährlich eine Rente von 21.600 Euro brutto. Da Bernd 2025 in Rente geht, muss er 83,5 Prozent der Rente versteuern:

    • 0,835 x 21.600 Euro = 18.036 Euro

    Mit einer zu versteuernden Rente von 18.036 Euro liegt Bernd über dem Grundfreibetrag 2025 und muss daher diesen Anteil versteuern. Außerdem werden ihm noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente abgezogen. Den Beitrag zur Krankenversicherung muss er nur zur Hälfte zahlen, was 8,4 Prozent der Bruttorente entspricht. Da Bernd keine Kinder hat, muss er 4,2 Prozent der Bruttorente zur Pflegeversicherung zahlen. Diese Beiträge müssen vom zu versteuernden Rentenanteil abgezogen werden:

    • 0,084 x 21.600 Euro = 1814,40 Euro (Krankenversicherungsbeitrag)
    • 0,042 x 21.600 Euro = 907,20 Euro (Pflegeversicherungsbeitrag)
    • 18.036 Euro - 1814,40 Euro - 907,20 Euro = 15.314,40 Euro.

    Davon werden noch eine jährliche Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro abgezogen: 

    • 15.314,40 Euro - 102 Euro - 36 Euro = 15.176,40 Euro.

    Um herauszufinden, wie viel Einkommensteuer Bernd auf den zu versteuernden Rentenanteil zahlen muss, kann dieser in den Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen werden. Demnach müssen bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 15.176,40 Euro insgesamt 617 Euro Steuern gezahlt werden.

    Nach Steuerabzug beträgt die Rente pro Jahr 20.983 Euro. Davon müssen nun noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden:

    • 21.600 Euro - 617 Euro = 20.983 Euro
    • 20.983 Euro - 1814,40 Euro - 907,20 Euro = 18.261,40 Euro

    Kirchensteuer muss Bernd nicht zahlen, da er aus der Kirche ausgetreten ist und auch der Solidaritätszuschlag fällt bei dieser Rentenhöhe weg. So bleiben Bernd also 18.261,40 Euro Rente netto pro Jahr übrig. Pro Monat erhält er damit eine Rente von 1521,78 Euro netto:

    • 18.261,40 Euro / 12 = 1521,78 Euro

    Übrigens: Wichtig ist, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben. Mit ein paar Tipps können Rentner bei der Steuererklärung zusätzlich sparen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden