Für viele Menschen ist bei der Lebensplanung entscheidend, wann sie in Rente gehen können. Das ist für jede und jeden Versicherten zu einem anderen Zeitpunkt der Fall, daher muss jeder Jahrgang individuell betrachtet werden. Denn beim Renteneintrittsalter ist nicht nur wichtig wann man geboren wurde, sondern auch wie viel Versicherungsjahre man schon gesammelt hat. Für den Jahrgang 1960 haben wir das im Folgenden zusammengefasst.
Wann kann man in Rente gehen?
Zunächst müssen Versicherte erst einmal die Wartezeit erfüllen, damit überhaupt ein Anspruch auf Rente besteht. Dann unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich zwischen "langjährig Versicherten" und "besonders langjährig Versicherten". Langjährig Versicherte sind Personen, die 35 Jahre anrechenbare Zeiten vorweisen können. Besonders langjährig Versicherte haben sogar 45 Versicherungsjahre gesammelt.
Rente: 35 Versicherungsjahre
Da das Renteneintrittsalter in Deutschland schrittweise jedes Jahr angehoben wird, ist das Geburtsjahr für den Renteneintritt entscheidend. Aktuell liegt das Renteneintrittsalter maximal bei 67 Jahren. Die Rente mit 70 wird in der Politik zwar immer wieder diskutiert, konkrete Pläne gibt es aber bislang nicht.
Mit 67 Jahren können alle Versicherten in Rente gehen, die 1964 oder später geboren wurden. Wer hingegen 1949 bis 1963 geboren wurde, kann schon vor dem 67. Geburtstag ohne Abschläge den Ruhestand antreten, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Voraussetzung ist, dass 35 Beitragsjahre gesammelt wurden.
Wer als langjährig Versicherter gilt, kann zudem mit 63 Jahren in Rente gehen. Das hat allerdings auch einen Haken, denn wer das nutzen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Diese betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, den Versicherte vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen. Insgesamt maximal 14,4 sein. Dieser Abschlag bleibt dann bestehen.
Rente: 45 Versicherungsjahre
Laut Deutscher Rentenversicherung können Personen, die 45 Beitragsjahre auf dem Rentenkonto zu verbuchen haben, grundsätzlich früher in Rente gehen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird hier die Rente mit 63 Jahren genannt. Allerdings gibt es diese eigentlich gar nicht mehr, weil sie - ohne Abschläge - ausschließlich denjenigen vorbehalten war, die vor 1953 geboren wurden. Mittlerweile dürfte dieser Jahrgang wohl schon den Ruhestand angetreten haben. Die Rente mit 63 gibt es zwar noch, allerdings nur mit Abschlägen.
Wichtig zu wissen: Personen, die 45 Beitragsjahre zusammen haben, können laut Deutscher Rentenversicherung nicht vorzeitig in Rente gehen. Auch dann nicht, wenn sie Abschläge in Kauf nehmen würden. Im Gegenzug darf diese Gruppe aber allgemein früher in Rente gehen.
Besonders langjährig Versicherte, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden können zwischen 63 und 65 Jahren den Ruhestand antreten. Der Jahrgang 1964 oder später kann mit 65 Jahren in Rente gehen und damit zwei Jahre früher.
Für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder bestimmte Krankheiten gibt es außerdem eine Ausnahme. Diese Personengruppen dürfen früher in Rente gehen, sodass die obigen Angaben für sie nicht gelten.
Rente nach 35 Versicherungsjahren: Welche Zeiten werden berücksichtigt?
Langjährig Versicherte brauchen 35 Jahre anrechenbare Zeiten. Laut Deutscher Rentenversicherung zählen folgende Zeiten dazu:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Eventuell auch Monate, in denen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (von Januar 2005 bis Dezember 2010) oder Übergangsgeld überwiesen wurde
- Freiwillige Beiträge, die Versicherte allein, also ohne Arbeitgeber-Anteil, gezahlt haben
- Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb beziehungsweise drei Lebensjahre eines Kindes (je nach Geburtsjahr des Kindes)
- Monate der häuslichen Pflege (nicht erwerbsmäßig)
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden hingegen nur anteilig berücksichtigt
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
- Ersatzzeiten (beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
- Anrechnungszeiten, also Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konnten, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium
- Berücksichtigungszeiten, etwa Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist
Rente nach 45 Versicherungsjahren: Welche Zeiten werden berücksichtigt?
Besonders langjährig Versicherte brauchen 45 Jahre anrechenbaren Zeiten. Laut Deutscher Rentenversicherung zählen folgende Zeiten dazu:
- Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit
- Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden hingegen wieder nur anteilig berücksichtigt
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Geburtstag
- Zeiten der Pflege (nicht erwerbsmäßig), Wehrdienstpflicht und Zivildienstpflicht
- Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (zum Beispiel Krankengeld)
- Ersatzzeiten (beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
- Freiwillige Beiträge (Diese werden allerdings nur mitgezählt, wenn Versicherte mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorweisen können)
Nicht berücksichtigt werden folgende Zeiten:
- Pflichtbeiträge (wegen des Bezugs von Bürgergeld oder Arbeitslosenhilfe)
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung
- Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
- Anrechnungszeiten (Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konnten, beispielsweise wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium)
Werden Versicherte in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos und bekommen Arbeitslosengeld, werden diese Zeiten nur mitgezählt, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer Insolvenz des Arbeitgebers oder vollständigen Betriebsaufgabe beruht und nicht selbstverschuldet war, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
Übrigens: Für Versicherte, die früher aus dem Beruf ausscheiden möchten, aber noch keine 45 Beitragsjahre vorweisen können, gibt es ein Schlupfloch.
Wann kann man in Rente gehen, wenn man 1960 geboren wurde?
Wer 1960 geboren wurde und wissen möchte, wann der Renteneintritt ansteht, muss dafür die persönliche Versicherungszeit beachten.
Ein Beispiel an dem Versicherten Sebastian:
Beispiel: Sebastian ist am 17. Oktober 1960 geboren. Sein regulärer Rentenbeginn wäre am 1. März 2027.
Wenn Sebastian 35 Versicherungsjahre auf seinem Rentenkonto verbuchen kann, hat er die Möglichkeit, frühestens am 1. November 2023 den Ruhestand antreten. Dafür müsste er aber einen Abschlag von 12 Prozent in Kauf nehmen.
Hat er 45 Beitragsjahre gesammelt, könnte Sebastian am 1. März 2025 in Rente gehen.
Übrigens: Wir haben zudem noch ausgerechnet, wann die Jahrgänge 1959, 1961, 1963, 1965 und 1970 genau in Rente gehen können.
Übrigens: Um die Rente ranken sich viele Mythen und Irrtümer. Angeblich soll die Rente automatisch aufs Konto kommen. Das stimmt allerdings nicht: Die Rente muss beantragt werden. Dafür brauchen Versicherte unter anderem ihre Rentenversichertennummer.