Normalerweise kommt es bei der Besteuerung der Rente auf das Jahr des Renteneintritts an. Allerdings kann auch das Alter von Versicherten bei Renteneintritt entscheidend sein, und zwar beim sogenannten Ertragsanteil der Rente. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.
Was ist der Ertragsanteil der Rente?
Beim Ertragsanteil handelt es sich laut Deutscher Rentenversicherung um den steuerpflichtigen Teil der Rente. Bis zum 31. Dezember 2004 wurden die Renten nur mit dem Ertragsanteil versteuert, außer sie wurden steuerlich gefördert, wie zum Beispiel die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung mit Entgeltumwandlung.
Der Ertragsanteil ist gesetzlich festgelegt und die Höhe bestimmt sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn. Bei der Erwerbsminderungsrente richtet sich die Höhe des Ertragsanteils nach der Dauer des Rentenbezugs.
Ertragsanteil der Rente: Tabelle
Der Deutschen Rentenversicherung zufolge ist der Ertragsanteil folgendermaßen festgelegt:
Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil in Prozent der Rente (Paragraf 22 EStG neue Fassung) |
50 | 30 |
55 | 26 |
60 | 22 |
61 | 22 |
62 | 21 |
63 | 20 |
64 | 19 |
65 | 18 |
Welche Rente wird mit dem Ertragsanteil besteuert?
Nach Paragraf 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG fallen folgende Renten nicht unter die nachgelagerte Besteuerung, sondern unter die Ertragsanteilsbesteuerung, wie Haufe mitteilt:
- Renten aus einer privaten Rentenversicherung (keine Riester-Rente und Rürup-Rente)
- Renten aus Lebensversicherungen, die nicht die Voraussetzungen des Paragraf 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b EStG erfüllen
- Veräußerungsleibrenten
- Renten aus der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder (VBL), die nach dem Umlageverfahren finanziert und während der Arbeitslebens als Lohn versteuert werden (die Zusatzversorgungsrenten werden anders versteuert als die parallel ausbezahlte gesetzliche Rente)
Übrigens: Rentner sollten immer eine Steuererklärung abgeben. Mit ein paar Tipps können sie dabei viel Geld sparen.