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Rentenzahlung: Rente im Ausland: Worauf ist zu achten und gibt es Abzüge?

Rentenzahlung

Rente im Ausland: Worauf ist zu achten und gibt es Abzüge?

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    Wer im Ausland eine Rente aus Deutschland bezieht, muss einiges beachten.
    Wer im Ausland eine Rente aus Deutschland bezieht, muss einiges beachten. Foto: Bodo Marks, dpa

    Der letzte Arbeitstag ist geschafft und die Rente klopft schon an die Tür. Monatlich ernten Rentnerinnen und Rentner dann das, was sie sich zuvor jahrelang erarbeitet haben. Doch was, wenn sie ihr Leben nach der Arbeit nicht in Deutschland verbringen? Wer im Ausland Rente aus Deutschland bezieht, muss einiges beachten. Ein Überblick.

    Rente im Ausland beziehen: Werden die Zahlungen gekürzt?

    Beim Thema Rente im Ausland unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen einem vorübergehenden Aufenthalt und einem dauerhaften Umzug. Wer nur für einen bestimmten Zeitraum den Wohnort ins Ausland verlegt, muss nach Angaben der Rentenversicherung nicht mit Änderungen rechnen. Die Rentenzahlungen werden weiterhin in vollem Umfang überwiesen. Auf welchem Konto das Geld ankommt, können sich die Rentnerinnen und Rentner selbst aussuchen.

    Spielt sich das Leben einer Rentnerin oder eines Rentners künftig dauerhaft im Ausland ab, kommt es darauf an wo. Wer in ein Land der europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz zieht, hat den Angaben zufolge "in den allermeisten Fällen" ebenfalls nicht mit Kürzungen oder anderen Änderungen zu rechnen. Nur in Einzelfällen könne es zu Kürzungen kommen, wenn der deutsche Rentenanspruch in Teilen auch ausländische Zeiten beinhaltet. Die Deutsche Rentenversicherung rät Betroffenen in diesem Fall sich rechtzeitig vor dem geplanten Umzug in einer Beratungsstelle zu informieren.

    Auslands-Rente in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen beziehen

    Wer seinen Wohnsitz neben den genannten Ländern in ein anderes Land verlegt, profitiert in vielen Fällen von Sozialversicherungsabkommen. Laut der Deutschen Rentenversicherung hat Deutschland aktuell mit 20 Staaten zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Heißt: der Erwerb von Rentenansprüchen und Auszahlungen in das jeweilige Land sind geregelt. So entstehen Rentnerinnen und Rentnern im Ausland keine Nachteile. Diese Länder gehören dazu:

    • Albanien
    • Australien
    • Bosnien-Herzegowina
    • Brasilien
    • Chile
    • Indien
    • Israel
    • Japan
    • Kanada und Quebec
    • Kosovo
    • Marokko
    • Moldau
    • Montenegro
    • Nordmazedonien
    • Philippinen
    • Serbien
    • Südkorea
    • Tunesien
    • Türkei
    • Uruguay
    • USA

    Den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge ändert sich für Betroffenen auch in diesen Ländern nichts und die Rente wird in der bisherigen Höhe überwiesen. Kürzungen könnten nur in Einzelfällen wie auch beim Umzug in ein EU-Land entstehen. Übrigens: Die meisten Sozialversicherungsabkommen gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Auch Menschen, die nur in einem der Länder gearbeitet haben, profitieren.

    Rente beziehen in Ländern ohne Abkommen

    Wer hingegen in ein Land außerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz zieht, das zudem kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat, für den kann es zu Einschränkungen kommen. Auch in diesem Fall wird empfohlen, sich vor dem Umzug ins Ausland beraten zu lassen, beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung oder Sozialverbänden.

    In allen Fällen sollten Rentnerinnen und Rentner den Renten Service der Deutschen Post AG spätestens zwei Monate vor ihrem Umzug über die Pläne informieren, heißt es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

    Umzug ins Ausland: Wo wird der Rentenantrag gestellt?

    Die Deutsche Rentenversicherung rät angehenden Rentnerinnen und Rentnern ihre Rente in dem Land zu beantragen, in dem sie leben beziehungsweise in das sie umgezogen sind. Denn oft reiche ein einziger Antrag für alle Renten im In- und Ausland. Der Antrag sollte etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn gestellt werden.

    Wer sich für eine Rente im Ausland entscheidet, ist übrigens in guter Gesellschaft. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden jährlich rund 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder der Welt gezahlt. Das ist per Überweisung oder auch per Scheck möglich. Die Deutsche Rentenversicherung rät aber eher zur ersten Variante, da diese der "sicherste und schnellste Weg" sei.

    Rente im Ausland: Wann wird eine "Lebensbescheinigung" benötigt?

    Wer nicht mehr in Deutschland lebt und im Ausland Rente bezieht, bekommt jährlich Post vom Renten Service der Deutschen Post. Der Hintergrund: Mittels einer sogenannten "Lebensbescheinigung" soll geprüft werden, ob die Rentnerin oder der Rentner noch lebt.

    Ausnahmen gelten für Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich. Die dortigen Behörden melden den Tod der oder des Rentenberechtigten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung automatisch. In Einzelfällen, beispielsweise ab dem 95. Lebensjahr, könne trotzdem eine "Lebensbescheinigung" verlangt werden. Das nötige Prozedere wird derzeit in einigen Ländern digitalisiert.

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