Rund um die Rente herrschen viele Irrtümer und Mythen. Eine davon ist, dass die Rente automatisch ausgezahlt wird, sobald man aus dem Berufsleben ausscheidet. Dem ist allerdings nicht so, die Rente muss beantragt werden. Dafür werden diverse Unterlagen und Formulare benötigt. Wenn die Rente dann zu spät kommt, muss der Versicherungsträger Zinsen auf die Rente zahlen. Aber wie muss diese Rentennachzahlung mit Zinsen dann versteuert werden?
Übrigens: Die Rente muss versteuert werden. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, ist ganz individuell, hängt aber maßgeblich mit dem Grundfreibetrag zusammen. Wie viel von 1800 Euro, 2000 Euro und 2500 Euro Rente übrig bleiben, haben wir ausgerechnet.
Wie muss die Rentennachzahlung mit Zinsen versteuert werden?
Nicht immer ist die Rente zum Wunschtermin auf dem Konto. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum Beispiel, wenn erst noch der Sachverhalt geprüft werden muss oder es bezüglich der Rente zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
Durch den zeitlichen Verzug wird nach Klärung ein größerer Betrag überwiesen. Auf diese Rentennachzahlung muss der Versicherungsträger dann aber zusätzlich Zinsen zahlen, wie das Portal Lohnsteuer kompakt mitteilt. Bei der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung sind das nach Paragraf 44 Absatz 1 SGB I vier Prozent pro Jahr.
Dem Steuerportal zufolge müssen diese Nachzahlungszinsen dann als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" versteuert werden. Darüber hat der Bundesfinanzhof am 9.6.2015 (VIII R 18/12) geurteilt.
Durch das Urteil sind die Zinsen auf die Rentennachzahlung als Kapitalertrag in voller Höhe zu versteuern, allerdings können sie dem Steuerportal zufolge im Rahmen des Sparerfreibetrages steuerfrei bleiben. Für jeden Sparer beträgt der Sparerfreibetrag 1000 Euro, für Ehepaare also 2000 Euro.
In der Steuererklärung, die auch Rentner abgeben müssen, werden die Zinsen in der "Anlage KAP" angegeben, da der Rentenversicherungsträger keine Abgeltungssteuer einbehält.
Übrigens: Die Rente wird immer am letzten Bankarbeitstag eines Monats überwiesen, das kann an diesem Tag bis 23.59 Uhr dauern. Wenn die Rente nicht rechtzeitig auf dem Konto ist, sollten Versicherte umgehend reagieren. Damit die Rente zu Beginn des Ruhestands pünktlich überwiesen wird, sollten Versicherte schon frühzeitig eine Kontenklärung durchführen lassen.