Die Doppelbesteuerung der Rente fällt weg - so zumindest lauten die Pläne der Politik. Wann die Doppelbesteuerung genau wegfällt, ist allerdings noch nicht bekannt. An den Plänen von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wird allerdings von Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Kritik geübt, da nur eine bestimmte Personengruppe vom Wegfall der Doppelbesteuerung profitieren würde.
Doppelbesteuerung der Rente: Neuer Gesetzentwurf nützt laut DGB nur Beziehern von hohen Renten
Um die Doppelbesteuerung der Rente künftig zu vermeiden, soll durch das Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministers auch die Rentenbesteuerung geändert werden. Dieses Vorgehen findet der Deutsche Gewerkschaftsbund verfehlt, denn bei hohen Renten komme es zu einer "Steuerverschonung".
„Die vorgeschlagene Neuregelung wird 2023 und in den nächsten Jahren weder die Anzahl an Fällen noch das jeweilige Volumen von Zweifachbesteuerung beseitigen oder auch nur substanziell mindern“, heißt es dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zufolge in der Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftbundes zum Gesetzentwurf. Nützen tue das Gesetz hingegen Beziehern von hohen Renten, da bei ihnen zum Teil gar keine Steuern mehr fällig würden. Das werfe Fragen der Steuergerechtigkeit auf, schreibt der DGB.
Übrigens: Die Durchschnittsrente in Deutschland ist so niedrig, dass eine Rente von 2000 Euro oder eine Rente von 3000 Euro nur selten vorkommen. Dabei kann die Rente hierzulande nicht ins Unendliche steigen, da es eine maximale Rente gibt. Eine Mindestrente hingegen existiert nicht. Wem das Geld im Alter nicht reicht, kann Grundsicherung zur Rente beantragen. Diese Unterstützung nutzen auch immer mehr Menschen.
Wie soll die Besteuerung der Rente künftig aussehen?
Langfristig sollen die Renten in Deutschland nachgelagert besteuert werden, also dass Rentenbeiträge zunächst steuerfrei sind und erst bei der Auszahlung der Rente eine Steuer anfällt. Bereits seit 2005 wird das System umgestellt und so ändern sich bei jedem Rentenjahrgang die Besteuerungsanteile. Wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss, lässt sich der Tabelle zur Doppelbesteuerung der Rente entnehmen.
Das Problem: Der Bundesfinanzhof stellte 2021 fest, dass es durch die Umstellung bei einigen Versicherten zu einer Doppelbesteuerung kommt. Das heißt, dass die Rentenbeiträge und die spätere Rente besteuert werden. Wer von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, kann sich wehren und eine Rückzahlung verlangen.
Dem RND zufolge ist im Wachstumschancengesetz – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – geplant, dass die Schritte bei der Besteuerung der Rentenauszahlung gestreckt wird. So soll der zu versteuernde Anteil pro Jahr nur noch um einen halben und nicht mehr um einen ganzen Prozentpunkt steigen. So soll die nachgelagerte Besteuerung beim Rentenbeginn im Jahr 2058 erreicht werden und nicht wie bislang 2040.
Diese Änderung hält der Deutsche Gewerkschaftsbund allerdings für „unzureichend und verfehlt“. Außerdem heißt es in der Stellungnahme weiter: „Der Referentenentwurf ist ungeeignet, das Problem der Zweifachbesteuerung systematisch auszuschließen und langfristig (ab 2058) zu lösen.“ Er leiste keinen „sinnvollen Beitrag zur sachgerechten Besteuerung der Renten im Übergang“.
Nach der Ansicht des DGB führe das Gesetz dazu, dass in den 2040er-Jahren Neurentner mit „höheren und hohen“ Renten deutlich „unterbesteuert“ würden. So würden große Anteile der Rente nie besteuert werden, nicht bei den Beitragszahlungen und nicht bei der eigentlichen Auszahlung der Rente. „Angesichts der teilweise sehr hohen ‚Minderbesteuerung‘ drängt sich die Frage auf, ob damit der Zweck einer sachgerechten Besteuerung von Renten im Übergang bezweckt wird oder lediglich die Gelegenheit genutzt wird, eine Steuerverschonung für Beziehende hoher Renten umzusetzen“, schreiben die Autoren in der Stellungnahme.
Nach Ansicht des DGB kann es so nicht bleiben. Die Ampel soll die Rentenbesteuerung in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren ändern. Dafür brauche es eine ordentliche und zeitlich ausreichende Beratung, anstatt des „intransparenten Huckepackverfahrens mit fraglichen Nebenwirkungen“.
Übrigens: Wie bereits erwähnt, muss auf die Rente Steuern und Abgaben gezahlt werden. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ermitteln. Dabei ist zu beachten, dass auch Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Mit ein paar Tricks können Rentner bei der Steuererklärung aber sparen.