Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten
Rente
Icon Pfeil nach unten

Rente mit Schwerbehinderung: Wann kann man in Rente gehen? - Tabelle

Rente

Rente mit Schwerbehinderung: Wann kann man in Rente gehen? - Tabelle

    • |
    • |
    Schwerbehinderte Menschen können früher in Rente gehen, müssen aber teilweise mit Abschlägen rechnen.
    Schwerbehinderte Menschen können früher in Rente gehen, müssen aber teilweise mit Abschlägen rechnen. Foto: Hendrik Schmidt, dpa (Symbolbild)

    Wann man in Deutschland in Rente gehen kann, hängt von den Beitragsjahren und dem Geburtsjahr ab. Bei den Beitragsjahren wird zwischen 35 und 45 Jahren unterschieden. Die Spanne zum Renteneintritt reicht von 63 Jahren bis 67 Jahren. Manche Menschen entscheiden sich auch für die Altersteilzeit mit 55 Jahren. Wenn die Rente dann vor der Tür steht, erhält man einen Rentenausweis, mit dem man in vielen Situationen Geld sparen kann. Aber was ist mit Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, wann dürfen sie in Rente gehen? Wir haben die Informationen für Sie im Artikel zusammengefasst.

    Wann kann man mit einer Schwerbehinderung in Rente gehen?

    Menschen, die eine Schwerbehinderung haben können mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, wenn sie 1964 oder später geboren wurden. Der Ruhestand ist auch schon ab 62 Jahren möglich, dann wird allerdings ein Teil der Rente abgezogen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

    Bei Jahrgängen zwischen 1952 und 1963 erhöht sich die Altersgrenze für eine Rente ohne Abschläge schrittweite von 63 auf 65 Jahre. Parallel dazu steigt nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung die Altersgrenze für eine Rente mit Abschlägen von 60 auf 62 Jahre.

    Wer vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen will, muss damit rechnen, dass für jeden Monat 0,3 Prozent der Rente abgezogen werden, maximal können das 10,8 Prozent sein. Dieser Abzug bleibt dauerhaft bestehen, auch wenn die Regelaltersgrenze für die Rente erreicht ist.

    Wichtig ist, dass frühzeitig an die Zeit nach dem Arbeitsleben gedacht wird, damit das Geld im Alter reicht. Rentner können sich 2023 wieder über Rentenerhöhungen freuen. Wie viel mehr Geld Sie auf dem Konto haben, können Sie von der Rententabelle ablesen. Zudem gibt es einige Zuschüsse, die Rentnerinnen und Rentner beantragen können und außerdem einen Härtefallfonds. Wer im Alter noch fit ist, kann zudem einen Zuschlag von 100 Euro zur Rente erhalten und wer in der Rente noch arbeiten möchte, sollte über das Konzept der Flexi-Rente nachdenken.

    Möglich ist auch, in der Rente noch einen Nebenjob anzunehmen. Dabei muss lediglich die Hinzuverdienstgrenze beachtet werden.

    Wann gelte ich als schwerbehinderter Mensch?

    Als schwerbehinderter Mensch gilt, wer mindestens eine Behinderung von 50 Prozent hat. Das Versorgungsamt stellt fest, ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Eine Schwerbehinderung kann mit einem Schwerbehindertenausweis belegt werden. Auch Menschen mit bestimmten Krankheiten können als schwerbehindert gelten.

    Wichtig ist, dass die Schwerbehinderung zum Rentenbeginn vorliegt. Sollte sie später wieder wegfallen, ist das für den Rentenanspruch unerheblich.

    Rente mit Schwerbehinderung: Wie lange muss ich versichert sein?

    Schwerbehinderte Menschen können erst dann in Rente gehen, wenn sie die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, erfüllt haben. Bei dieser Personengruppe liegt die Zeit bei 35 Jahren.

    Zur Wartezeit zählen laut Deutscher Rentenversicherung folgende Punkte:

    • Beiträge zur Rentenversicherung aus einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit (dazu zählen auch ganze Monate, in denen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010) und Übergangsgeld bezogen wurde)
    • Beiträge, die freiwillig und alleine gezahlt wurden
    • Zeiten für die Kindererziehung für die ersten 2,5 bis drei Jahre
    • Monate, die für häusliche Pflege verwendet wurden (nicht erwerbsmäßig)
    • Monate aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung
    • Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber entrichtet wurden (Beiträge für Minijobs, die nur der Arbeitgeber gezahlt hat, zählen lediglich anteilig)
    • Monate aus einem Rentensplitting bei Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartnern
    • Ersatzzeiten (Beispielsweise Monate, in denen Personen in der DDR politisch verfolgt wurden)
    • Anrechnungszeiten: Monate, in denen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden konnten. Zum Beispiel wegen Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Schulausbildung und Studium
    • Berücksichtigungszeiten: Zum Beispiel die Zeit, in der ein Kind erzogen wird, das noch nicht zehn Jahre alt ist.

    Ob diese Voraussetzungen bereits erfüllt sind oder das in Zukunft noch möglich ist, ist der Rentenauskunft zu entnehmen. Diese schickt die Deutsche Rentenversicherung allen Versicherten ab dem 50. Lebensjahr automatisch zu.

    Rente mit Schwerbehinderung: Andere Altersrenten

    Wer bis 1957 geboren wurde kann gegebenenfalls die Altersrente für besonders langjährig Versicherte schon zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch nehmen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Ein Beratungsgespräch, zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung, bringt darüber Klarheit.

    Regulärer Renten­start für schwerbehinderte Menschen

    Bis 2029 steigt die Alters­grenze der Rente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge auf 65 Jahre. Wer vor 1964 geboren wurde, kann schon früher in Rente gehen. Die Tabelle zeigt, mit welchem Geburtsjahr und welchem Alter Sie wann in Rente gehen können.

    Tabelle: Rente mit Schwerbehinderung

    Jahr­gangAlter (Jahr + Monate)Renten­start zwischen (Monat/Jahr)
    19586401/2022–01/2023
    195964 + 203/2023–03/2024
    196064 + 405/2024–05/2025
    196164 + 607/2025–07/2026
    196264 + 809/2026–09/2027
    196364 + 1011/2027–11/2028
    Ab 196465Ab 1/2029; immer nach Voll­endung des 65. Lebens­jahres

    Tabelle: Vorzeitiger Renten­start für schwerbehinderte Menschen

    Wer früher in Rente gehen möchte, kann das tun, muss aber mit Abschlägen rechnen. Den Tabellen können Sie entnehmen, wie viel Verlust der Rente Sie jeweils hinnehmen müssen.

    Ein Jahr früher in Rente: 3,6 Prozent Abschlag

    Jahr­gangAlter (Jahr + Monate)Renten­start zwischen (Monat/Jahr)
    195963 + 203/2022–03/2023
    196063 + 405/2023–05/2024
    196163 + 607/2024–07/2025
    196263 + 809/2025–09/2026
    196363 + 1011/2026–11/2027
    19646401/2028–01/2029

    Zwei Jahre früher in Rente: 7,2 Prozent Abschlag

    Jahr­gangAlter (Jahr + Monate)Renten­start zwischen (Monat/Jahr)
    196062 + 405/2022–05/2023
    196162 + 607/2023–07/2024
    196262 + 809/2024–09/2025
    196362 + 1011/2025–11/2026
    19646301/2027–01/2028

    Drei Jahre früher in Rente: 10,8 Prozent Abschlag

    Jahr­gangAlter (Jahr + Monate)Renten­start zwischen (Monat/Jahr)
    196161 + 607/2022–07/2023
    196261 + 809/2023–09/2024
    196361 + 1011/2024–11/2025
    19646201/2026–01/2027

    Wer sich dazu entscheidet seinen Lebensabend im Ausland zu verbringen, hat eine große Auswahl an attraktiven Ländern für Rentner. Dabei sollten allerdings einige Dinge beachtet werden, damit es nicht zu Abschlägen kommt.

    Warum fallen Abschläge an, wenn ich früher in Rente gehe?

    Wer früher in Rente gehen möchte, muss für jeden vorzeitigen Monat vor der regulären Altersgrenze, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Grund dafür ist, dass Versicherte, die früher in Rente gehen, diese dann länger beziehen. Die Abschläge sollen das wieder ausgleichen. Wer allerdings nie gearbeitet hat, muss auch mit deutlichen Auswirkungen auf die Rente rechnen. Das betrifft vor allem auch Hausfrauen, obwohl diese durch die Mütterrente zusätzlich unterstützt werden.

    Übrigens: Über die Rente kursieren viele Irrtümer und Mythen, auf die man nicht hereinfallen sollte.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden