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Rente mit 63: Können auch Sie früher in den Ruhestand?

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Rente mit 63: Können auch Sie früher in den Ruhestand?

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    Rente mit 63? Das ist möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
    Rente mit 63? Das ist möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

    Viele Menschen träumen ein Arbeitsleben lang von der Rente und der damit verbundenen Freiheit. Wann man genau in Renten gehen kann, hängt allerdings sowohl vom Geburtsjahr als auch von der Versicherungszeit ab. Das früheste Renteneintrittsalter liegt bei 63 Jahren. Was zu beachten ist, wenn Sie früher in den Ruhestand gehen wollen, lesen Sie hier.

    Wann kann ich in Rente gehen?

    Ganz allgemein unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Bei der Rente für langjährig Versicherte müssen 35 Beitragsjahre zusammen gekommen sein, bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind es 45 Versicherungsjahre. Je nachdem wann Sie geboren wurden, gibt es andere Regeln für die Rente mit 63.

    In Bezug auf die Rente gibt es auch viele Irrtümer, die Versicherte nicht glauben sollten. Etwa, dass die Rente automatisch kommt. Das ist falsch, denn die Rente muss beantragt werden. Dazu wird die Rentenversicherungsnummer benötigt.

    Altersrente nach 45 Jahren: Kann ich mit 63 in Rente gehen?

    Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hat, kann auch früher in Rente gehen. Allerdings ist das nicht bei allen der Fall. Nur die Versicherten, die vor 1953 geboren wurden, können mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente gehen und zwar ohne Abschläge.

    Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 stufenweise angepasst und so verschiebt sich der Zeitpunkt für Versicherte in Rente zu gehen, immer weiter nach hinten. Davon betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963. Alle, die ab 1964 in den Ruhestand gehen möchten, können das abschlagsfrei erst mit 65 Jahren machen.

    Altersrente nach 35 Jahren: Kann ich mit 63 in Rente gehen?

    Alle, die 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erfüllt haben, können mit 63 in Rente gehen, allerdings nicht ohne Abschläge. Für jeden Monat, den sie vor dem regulären Renteneintritt in den Ruhestand gehen, wird ihnen 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Dieser Abschlag bleibt dann nicht etwa bis zum regulären Renteneintritt bestehen, sondern dauerhaft. So können maximal 14,4 Prozent der Rente entgehen.

    Folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Abzüge je nach Geburtsjahr sind, wenn langjährig Versicherte mit 63 in Rente gehen wollen:

    Tabelle: Abschläge bei Rente mit 63 für langjährig Versicherte

    JahrgangRegulärer Rentenbeginnvorgezogener RentenbeginnAbzüge bei Rente mit 63
    194765 Jahre + 1 Monat25 Monate7,5 Prozent
    194865 Jahre + 2 Monate26 Monate7,8 Prozent
    194965 Jahre + 3 Monate27 Monate8,1 Prozent
    195065 Jahre + 4 Monate28 Monate8,4 Prozent
    195165 Jahre + 5 Monate29 Monate8,7 Prozent
    195265 Jahre + 6 Monate30 Monate9 Prozent
    195365 Jahre + 7 Monate31 Monate9,3 Prozent
    195465 Jahre + 8 Monate32 Monate9,6 Prozent
    195565 Jahre + 9 Monate33 Monate9,9 Prozent
    195665 Jahre + 10 Monate34 Monate10,2 Prozent
    195765 Jahre + 11 Monate35 Monate10,5 Prozent
    195866 Jahre36 Monate10,8 Prozent
    195966 Jahre + 2 Monate38 Monate11,4 Prozent
    196066 Jahre + 4 Monate40 Monate12 Prozent
    196166 Jahre + 6 Monate42 Monate12,6 Prozent
    196266 Jahre + 8 Monate44 Monate13,2 Prozent
    196366 Jahre + 10 Monate46 Monate13,8 Prozent
    196467 Jahre48 Monate14,4 Prozent

    Wer es dann mal in die Rente geschafft hat, bekommt einen Rentenausweis, mit dem sich viel Geld sparen lässt.

    Hinzuverdienst bei Rente mit 63

    Wer vorzeitig mit 63 in Rente geht und weiterhin einen Nebenjob haben möchte, muss seit 1. Januar 2023 nicht mehr mit Abzügen bei der Rente rechnen. Sie dürfen jetzt so viel dazu verdienen, wie sie wollen. Dies gilt für alle, die 35 Versicherungsjahre gesammelt, aber noch nicht das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben.

    Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, haben eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Jahr. Diese kann im Einzelfall auf bis zu 35.650 Euro ansteigen.

    Übrigens: Dieses Jahr ändert sich für Millionen Menschen bei der Rente einiges. Rentnerinnen und Rentner dürfen sich zum Beispiel 2023 auf eine Rentenerhöhung freuen. Der Rententabelle können Sie entnehmen, wie viel mehr Geld sie künftig bekommen. Wer allerdings nie gearbeitet hat, bekommt das bei der Rente auch deutlich zu spüren. Das trifft auch Hausfrauen, obwohl diese mit der Mütterrente unterstützt werden, da die Kindererziehungszeiten zur Rente angerechnet werden.

    Für alle anderen könnten diverse Zuschüsse noch für ein deutliches Plus auf dem Konto sorgen. Aus dem neuen Härtefallfonds könnten Rentnerinnen und Rentner so bis zu 5000 Euro zustehen. Und wer im Alter noch fit ist, kann 100 Euro Zuschlag zur Rente bekommen.

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