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Rente: Renten-Zuschlag: Wer 2024 in zwei Schritten mehr Geld bekommt

Rente

Renten-Zuschlag: Wer 2024 in zwei Schritten mehr Geld bekommt

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    Menschen mit Erwerbsminderungsrente erhalten ab Juli 2024 mehr Geld.
    Menschen mit Erwerbsminderungsrente erhalten ab Juli 2024 mehr Geld. Foto: Christin Klose, dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Nicht alle Menschen können bis zum Renteneintrittsalter arbeiten - 35 oder 45 Versicherungsjahre sind für manche aufgrund von Unfällen oder Krankheiten nicht machbar. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen können, erhalten in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente. Während die Altersrente schon im Juli 2023 erhöht wurde, soll es 2024 auch Verbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher der Erwerbsminderungsrente geben. 

    Der Deutschen Rentenversicherung zufolge erhalten langjährig Erwerbsgeminderte ab 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Berechnet wird dieser auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte. Von der Erhöhung sind rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner betroffen, die bereits zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hatten. Wie die Deutsche Rentenversicherung nun mitteilt, soll die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags "aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung" in zwei Stufen erfolgen. 

    Übrigens: Unter Umständen reicht schon eine Stuhlinkontinenz für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus.

    Erwerbsminderungsrente: Wie wird der Renten-Zuschlag in zwei Schritten gezahlt?

    Der pauschale Zuschlag für Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wird laut der Deutschen Rentenversicherung auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der beanspruchten Rente am 30. Juni 2024 zugrunde liegen. Liegt der Beginn der Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beläuft sich der Zuschlag auf 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn im Zeitraum von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. 

    Eigentlich war die Erhöhung der Rente für 1. Juli 2024 geplant. Auch müssen berechtigte Rentnerinnen und Rentner keinen Antrag stellen, sie erhalten den Zuschlag automatisch - nun allerdings in zwei Schritten. 

    Laut der Deutschen Rentenversicherung soll im ersten Schritt ab Juli 2024 "zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt werden". Dieser wird auf Basis der Netto-Rente für Juli 2024 berechnet und monatlich gezahlt. Der vereinfachte Zuschlag wird allerdings nicht mit der laufenden Rente, sondern getrennt von dieser jeweils zur Monatsmitte überwiesen. Zudem wird durch die Rentenanpassung im Juli 2025 eine weitere Erhöhung erfolgen.

    Erst im zweiten Schritt soll ab Dezember 2025 der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag anhand der persönlichen Entgeltpunkte gezahlt werden. Überwiesen wird dieser dann nicht mehr separat, sondern in einer Summe mit der laufenden Rente. Eine Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag ist dabei laut der Deutschen Rentenversicherung nicht vorgesehen. Das Gesetz sei so ausgelegt, "dass sichergestellt wird, dass alle Zahlungsberechtigten das bekommen, was ihnen zusteht". 

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