Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Rente: Umzug von West nach Ost: Wird die Rente gekürzt?

Rente

Umzug von West nach Ost: Wird die Rente gekürzt?

    • |
    • |
    Die Kisten sind gepackt und der Umzug ist in vollem Gange: Kann sich die neue Wohnanschrift aber eigentlich auf die Höhe der Rente auswirken?
    Die Kisten sind gepackt und der Umzug ist in vollem Gange: Kann sich die neue Wohnanschrift aber eigentlich auf die Höhe der Rente auswirken? Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Die Rente sorgt bei vielen Menschen für Fragen - egal ob sie ihr Renteneintrittsalter bereits erreicht haben oder noch warten müssen bis sie in Rente gehen können. Dabei ranken sich auch viele Mythen um die Rente, die zuweilen für Verunsicherung sorgen können. So dürfte es einigen auch mit der Rente in Ostdeutschland - den neuen Bundesländern - und der Rente in Westdeutschland - den alten Bundesländern - gehen. 

    Zwar wurden die Renten in Ost und West mit der Erhöhung im Juli 2023 angeglichen, trotzdem sind sie nicht gleich hoch. Laut dem Ostbeauftragten der Bundesregierung werden die ausgezahlten Renten im Durchschnitt im Osten auch künftig unter dem Westniveau liegen - trotz der Rentenangleichung. Hängt die Höhe der Rente also mit dem Wohnsitz zusammen? Und was passiert, wenn Rentnerinnen und Rentner von Westdeutschland nach Ostdeutschland umziehen - wird dann die Rente gekürzt?

    Umzug von West nach Ost: Wird die Rente gekürzt?

    Kurze Entwarnung vorab: Wurde die gesetzliche Rente berechnet und die Höhe festgelegt, wird diese unabhängig vom Wohnort innerhalb Deutschlands ausgezahlt. Wie Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel auf rentenbescheid24.de erklärt, ist ein Umzug von West nach Ost kein Kürzungsgrund. Denn die Entgeltpunkte (auch Rentenpunkte genannt), die im persönlichen Rentenbescheid ausgewiesen werden und zur Berechnung der Rente dienen, sind vom Wohnort unabhängig.

    Entscheidend ist der Wohnort laut der Ratgeberseite ihre-vorsorge.de lediglich, wenn es darum geht, wo die Rentenansprüche erworben wurden - im Westen oder im Osten Deutschlands. Hat ein Arbeitsplatzwechsel von West nach Ost oder von Ost nach West stattgefunden, kann es laut rentenbescheid24.de sein, dass Teile der Rente anders berechnet werden. 

    Was bedeutet das? Laut der Deutschen Rentenversicherung ist der "wirtschaftliche Angleichungsprozess" zwischen Ost und West trotz der Rentenangleichung noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund werden die im Durchschnitt geringeren Löhne im Osten Deutschlands bei der Rentenberechnung mit dem sogenannten Umwertungsfaktor ausgeglichen. Bei gleichem Lohn und damit gleicher Beitragszahlung bedeutet das im Osten im Vergleich zum Westen einen etwa vier Prozent höheren Rentenanspruch. Diese Regelung läuft zum 1. Januar 2025 aus. Die Hochwertung der bis zum 31. Dezember 2024 erzielten Verdienste bleibt aber erhalten. Ein Umzug von West nach Ost würde sich demnach nur während der Arbeitszeit auf die Höhe der Rente auswirken.

    Also: Ziehen Rentnerinnen und Renter von West- nach Ostdeutschland, wird die Altersrente nicht gekürzt, weil diese nicht vom Wohnort abhängt. Es gibt allerdings eine Rentenform, bei der das nicht so ist beziehungsweise nicht immer so war.

    Umzug von West nach Ost: Wird die Witwenrente gekürzt?

    Anders als die Altersrente ist beziehungsweise war die Höhe der Witwenrente unter bestimmten Umständen vom Wohnort abhängig. Denn bei der Witwenrente gilt eine Hinzuverdienstgrenze. Gibt es neben der Hinterbliebenenrente also noch weitere Einkünfte und übersteigen diese den festgelegten Freibetrag, wird der Hinzuverdienst mit bis zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

    Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist laut der Deutschen Rentenversicherung mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft und beträgt sein 26,4-Faches. Da der Rentenwert für Ost und West erst mit der Rentenerhöhung im Juli 2023 angeglichen wurde, haben sich bei der Witwenrente bis zu dieser Erhöhung auch unterschiedliche Freibeträge für West- und Ostdeutschland ergeben. Bis Juni 2023 lag der Freibetrag in Westdeutschland etwa bei 950,93 Euro während er in Ostdeutschland nur bei 937,73 Euro lag.

    Der Deutschen Rentenversicherung zufolge liegt der aktuelle Rentenwert bei 37,60 Euro und gilt "nun gleichermaßen für die alten wie für die neuen Bundesländer". Der Freibetrag bei der Witwenrente liegt damit in Westdeutschland wie auch in Ostdeutschland bei 992,64 Euro. Ein Umzug von West nach Ost würde also bei der Höhe der Rente keinen Unterschied mehr machen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden