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Rente und Pflege von Angehörigen: Kann man dafür Rentenpunkte sammeln?

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Rente und Pflege von Angehörigen: Kann man dafür Rentenpunkte sammeln?

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    Als pflegender Angehöriger können Rentenpunkte gesammelt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
    Als pflegender Angehöriger können Rentenpunkte gesammelt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Foto: Oliver Berg, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Pflegende Angehörige sind oftmals zeitlich durch ihr Engagement so eingespannt, dass sie in ihrem Beruf teilweise oder sogar ganz zurücktreten müssen. Was für Pflegebedürftige ein Segen ist, kann für diejenigen, die pflegen finanziell im Alter zum Nachteil werden. Der Grund: Wer weniger oder gar nicht mehr arbeitet, zahlt auch entsprechend weniger bis keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das wiederum wirkt sich negativ auf die Rentenhöhe aus. Aber können pflegende Angehörige für ihre ehrenamtliche Arbeit auch Rentenpunkte bekommen?

    Rente und Pflege: Kann man als pflegender Angehöriger Rentenpunkte bekommen?

    Der Staat weiß um das Engagement von pflegenden Angehörigen und möchte ihnen einen finanziellen Ausgleich schaffen. Daher können sie Rentenpunkte erhalten. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge müssen pflegende Angehörige allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Es müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden
    • Die Pflege muss mindestens zehn Stunden pro Woche betragen und mindestens auf zwei Tage pro Woche aufgeteilt werden
    • Nebenbei dürfen nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden
    • Die Pflege können sich auch mehrere Personen teilen, allerdings müssen trotzdem zehn Stunden Pflegeaufwand zusammenkommen
    • Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden

    Außerdem hat die Pflegekasse noch weitere Voraussetzungen, die geprüft werden:

    • Die Pflege muss notwendig sein. Der Medizinische Dienst prüft den Zustand des Pflegebedürftigen, nachdem der Fragebogen vom pflegenden Angehörigen abgegeben wurde
    • Die oder der Pflegebedürftige hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung
    • Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort der pflegenden Person ist in Deutschland, der Schweiz oder im Europäischen Wirtschaftsraum

    Ganz allgemein können Versicherte 2024 maximal zwei Rentenpunkte pro Jahr bekommen. Wem die selbst erwirtschafteten Rentenpunkte nicht reichen, kann diese auch kaufen.

    Übrigens: Die Rente kann nicht gekürzt werden, wenn man pflegebedürftig ist. Betroffene haben sogar die Möglichkeit sich die Kosten für die Pflege oder das Pflegeheim vom Staat zurückzuholen.

    Rente und Pflege: Wie wirkt sich die Pflege von Angehörigen auf die eigene Rente aus?

    Die Deutsche Rentenversicherung zählt die Pflegezeit als Beitragszeit zur sogenannten Wartezeit. Des Weiteren zahlt die Pflegekasse pflegenden Angehörigen die Beiträge für die Rente. Wie viele Beiträge gezahlt werden und wie stark diese die Rente erhöhen, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt unter anderem vom zeitlichen Einsatz, dem Pflegegrad und dem Ort, an dem die Pflege ausgeübt wird, ab, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Wenn sich die Pflege geteilt wird, wird der Rentenbeitrag unter den Pflegenden aufgeteilt.

    Übrigens: Ob das Pflegegeld als Einkommen zur Rente zählt, hängt davon ab, ob man die pflegebedürftige oder die pflegende Person ist. Wer pflegebedürftig ist sollte den Trick kennen, mit dem man mehr aus dem Pflege-Budget herausholen kann.

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