Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Renteneintritt: Welche Jahrgänge können 2024 in Rente gehen?

Rente

Renteneintritt: Welche Jahrgänge können 2024 in Rente gehen?

    • |
    • |
    Wer kann 2024 eigentlich in Rente gehen?
    Wer kann 2024 eigentlich in Rente gehen? Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

    Am Ende eines Arbeitslebens steht die Rente. Zumindest dann, wenn man mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse einbezahlt hat. Die Höhe hängt jedoch stark davon ab, wie viel man in die Rentenkasse einbezahlt hat. In den meisten Fällen passiert das über die Sozialabgaben, die direkt vom Gehalt abgezogen werden. Um seine Rente aufzustocken, kann man allerdings auch ab einem bestimmen Zeitpunkt Rentenpunkte kaufen.

    Wann man in Rente geht, bestimmt jedoch auch, ob es Abzüge gibt oder nicht. Wer nicht bis zum offiziellen Renteneintrittsalter warten will, muss in Kauf nehmen, dass er weniger Rente bekommt. Im Gegenzug kann man jedoch auch profitieren, wenn man später in Rente geht.

    Wer 2024 in Rente gehen kann, lesen Sie in diesem Artikel.

    Rente: Welche Jahrgänge können 2024 in Rente gehen?

    Das Renteneintrittsalter wird in Deutschland schrittweise angehoben. Und zwar pro Jahr um je einen Monat. Das gilt allerdings nur bis zum Jahrgang 1964. Denn ab diesem Jahrgang muss man 67 Jahre alt sein, um in Altersrente gehen zu können.

    2024 liegt das frühestmögliche Renteneintrittsalter bei exakt 66 Jahren. Dies bedeutet, dass Personen, die 1958 geboren sind, nun das Renteneintrittsalter erreichen.

    Das bedeutet: Wenn eine Person am 7. Juni 1958 geboren ist, erreicht sie im Juni 2024 das Renteneintrittsalter. So kann sie ab Juli 2024 Regelaltersrente beziehen. Vorausgesetzt, sie hat mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt.

    Anders sieht es jedoch aus, wenn man nie gearbeitet hat. Denn das wirkt sich stark auf das Geld im Alter aus. Im Übrigen betrifft das auch Hausfrauen, denn Care-Arbeit zählt in den meisten Fällen nicht zu den anrechenbaren Zeiten. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Die Kindererziehungszeiten können bei der Rente berücksichtigt werden. Dies muss jedoch auch beantragt werden. Wurde es vorher nicht anders beschlossen, werden diese jedoch in der Regel automatisch der Mutter zugeordnet.

    Einfach so gibt es die Rente allerdings nicht. Denn diese muss beantragt werden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden