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Zählt die Zeit der Schwangerschaft zur Rente?

Rente

Zählt die Zeit der Schwangerschaft zur Rente?

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    Bestimmte Zeiten während der Schwangerschaft können bei der Rente angerechnet werden.
    Bestimmte Zeiten während der Schwangerschaft können bei der Rente angerechnet werden. Foto: Emmi Korhonen, dpa (Symbolbild)

    Schwangere können – zumindest zeitweise – nicht mehr am normalen Berufsleben teilnehmen. Wer allerdings nicht arbeitet, zahlt in der Regel auch nicht in die Rentenversicherung ein und sammelt währenddessen keine anrechenbaren Zeiten. Letztere werden für die Rente benötigt. Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet dabei zwischen langjährig Versicherten, also jenen, die 35 Versicherungsjahre gesammelt haben, und besonders langjährig Versicherten, also diejenigen, die 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Aber wie sieht es für Schwangere aus, können sie diese Zeit zur Rente anrechnen lassen?

    Zählt die Schwangerschaft zur Rente?

    Normalerweise arbeiten schwangere Frauen so lange, bis sie in den Mutterschutz gehen. Ausnahmen gibt es etwa, wenn es ein Beschäftigungsverbot gibt oder wenn gesundheitliche Gründe gegen eine weitere Beschäftigung sprechen.

    Während des Mutterschutzes dürfen Frauen nicht arbeiten. Die Fristen dafür beginnen laut dem Familienportal des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden im Normalfall acht Wochen nach der Geburt. Es gibt allerdings Ausnahmen etwa bei Frühgeburten oder Mehrlingsschwangerschaften.

    In dieser Zeit werden keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt, allerdings werden den Frauen in der beitragsfreien Zeit Anrechnungszeiten gutgeschrieben. Die anrechenbaren Zeiten werden bei der Rente berücksichtigt und erhöhen diese.

    Wichtig: Die Zeit während der Schwangerschaft wird nicht auf die Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, wie das Familienportal des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitteilt.

    Nach dem Mutterschutz beginnt die Kindererziehungszeit, die auf die Rentenhöhe einen noch größeren Einfluss hat als der Mutterschutz. Bislang wird bei dieser noch unterschieden, ob die Kinder vor 1992 oder danach geboren wurden. Das möchte die CSU ändern und die Mütterrente ausweiten, sodass alle Frauen, egal wann ihr Kind geboren wurde, gleich viel Rentenpunkte durch die Kindererziehungszeiten sammeln. Kindererziehungszeiten werden zudem auch im Ausland angerechnet.

    Übrigens: Anrechenbare Zeiten für die Rente können unter anderem außerdem Arbeitslosigkeit, Schulzeit, Ausbildung, Studium, Wehrdienst und Zivildienst sein.

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