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Gardasee: Ruhestand am Gardasee: Das gilt für Rente und Pflegegeld

Gardasee

Ruhestand am Gardasee: Das gilt für Rente und Pflegegeld

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    Wer seinen Ruhestand am Gardasee in Italien verbringt, muss in Sachen Rente und Pflegegeld manches beachten.
    Wer seinen Ruhestand am Gardasee in Italien verbringt, muss in Sachen Rente und Pflegegeld manches beachten. Foto: Daniel Reinhardt, picture alliance, dpa

    Wer schon immer mal davon geträumt hat, für eine Zeit im Ausland zu leben, kann auch bis zur Rente warten. Denn in einigen Ländern bekommt man die normale Rente und auch Pflegegeld von der Pflegeversicherung.

    Doch wie sieht die Lage eigentlich aus, wenn man seinen Ruhestand am Gardasee verbringen möchte? Alle Informationen im Überblick.

    Kann ich als deutscher Rentner in Italien leben?

    Wer in Deutschland Rente bezieht und gerne im Ausland seinen Ruhestand verbringen möchte, sollte sich im Vorhinein bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigen. Denn in manchen Fällen kann es sein, dass kein Sozialversicherungsabkommen zwischen dem Wunschland und Deutschland besteht. Dann kann es nämlich zu Einschränkungen kommen.

    Wer in ein Land in der EU zieht, muss sich jedoch keine Sorgen um seine Rente machen. Denn da zahlt die Rentenversicherung weiter die normale Rente. Das gilt im Übrigen auch für die Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein.

    Für Rentner, die ihren Ruhestand am Gardasee verbringen wollen, ändert sich in den meisten Fällen also nichts. "Wir überweisen Ihre Rente in der bisherigen Höhe auf ein Konto Ihrer Wahl", heißt es dazu auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Ausnahmen kann es jedoch geben, wenn Rentenansprüche noch aus anderen Ländern bestehen.

    Ruhestand am Gardasee: Wird die Deutsche Rente in Italien besteuert?

    Wer am Gardasee seinen Ruhestand verbringen will, muss sich zunächst über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien informieren. Denn laut Haufe besagt dieses, dass Deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft (also länger als sechs Monate pro Jahr) in Italien leben und dort gesetzliche Rente beziehen, in Deutschland steuerpflichtig sind. Private Altersvorsorgen und ähnliche fallen jedoch nicht darunter.

    Ruhestand am Gardasee: Hat man Anspruch auf Pflegegeld, wenn man in Italien lebt?

    Ähnlich wie bei der Rente hat man auch Anspruch auf Pflegegeld, wenn man die Beiträge zur Pflegeversicherung bezahlt hat und beschließt, an den Gardasee auszuwandern. Um Pflegegeld zu erhalten, ist jedoch ein Pflegegrad notwendig. Dieser kann auch am Gardasee bestimmt werden. Hierfür muss die deutsche Krankenversicherung in Kenntnis gesetzt werden, dann kann der Pflegegrad beantragt werden.

    Wer in einen EU-Staat oder in die Schweiz beziehungsweise nach Liechtenstein, Norwegen oder Island auswandert, kann deutsches Pflegegeld beziehen. Wer bereits Pflegesachleistungen in dem anderen Land erhält, muss sich entscheiden, ob er diese weiter bekommen möchte oder doch lieber Pflegegeld aus Deutschland beziehen will. Denn Pflegesachleistungen im Ausland werden nicht übernommen.

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