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Tierhaltung: Diese Strafen drohen, wenn Sie Tiere aussetzen

Tierhaltung

Diese Strafen drohen, wenn Sie Tiere aussetzen

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    Wer ein Tier aussetzt, macht sich strafbar. Welche Bußgelder drohen, lesen Sie hier im Artikel.
    Wer ein Tier aussetzt, macht sich strafbar. Welche Bußgelder drohen, lesen Sie hier im Artikel. Foto: dpa (Archivbild)

    "Katze zugelaufen" oder "Hund gefunden" - immer wieder hängen Zettel in den Straßen, wo Menschen die Besitzer ihrer Fundtiere suchen. Manchmal findet sich der Halter oder die Halterin, doch manchmal wurde das Tier auch absichtlich ausgesetzt.

    Jedes Jahr landen etwa 350.000 Tiere in den Tierheimen, teilt der Deutsche Tierschutzbund auf unsere Anfrage mit. Eine genaue Zahl, wie viele davon Fundtiere waren, gibt es nicht.

    Ist es strafbar Tiere auszusetzen?

    Laut Paragraph 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist es verboten, Tiere auszusetzen. So heißt es in §3 Abs. 3 TierSchG: "Es ist verboten ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen".

    Das bedeutet, dass das Aussetzen eines Tieres auch ein Bußgeld nach sich zieht. Laut §18 Abs.1 Nr.4 TierSchG kann dabei ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro fällig werden. Wenn dem Tier noch zusätzlich geschadet wird und es leidet, besteht eine Straftat. Dann kann es sogar zu einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren kommen.

    Wie hoch die Strafe tatsächlich ausfällt, hängt auch davon ab, wie sehr das ausgesetzte Tier zu leiden hatte. Das entscheiden die Richter dann im Einzelfall.

    Wie das Portal Verivox schreibt, machen sich Menschen, die einen Hund im Wald anbinden, der Tierquälerei schuldig. Denn dadurch nehmen sie bewusst das Verhungern oder das Verdursten des Hundes in Kauf. Entsprechend höher falle die Strafe dann aus, als bei einer freigelassenen Katze.

    Tierschutzbund: Tiere lieber abgeben statt aussetzen

    Wer sein Haustier nicht mehr behalten kann oder nicht mehr möchte, sollte eine geeignete Pflegestelle oder neue Halter für das Tier finden. Wer keine geeigneten Personen kennt, kann sich auch an das örtliche Tierheim oder den örtlichen Tierschutzverein wenden.

    "Wir appellieren an das Verantwortungsgefühl und die Empathie der Tierhalter, dass sie ihr Tier zumindest in einem Tierheim abgeben, wenn sie seiner überdrüssig sind oder es aus anderen Gründen abgeben wollen – auch wenn damit eine geringe, eher symbolische Abgabegebühr vorhanden ist", sagt eine Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes. "Bei der Abgabe im Tierheim kann man sicher sein, dass das Tier gut versorgt ist und in passende Hände weitervermittelt wird."

    Wer sein Tier aufgrund der hohen Kosten abgeben muss, soll mit dem Tierheim oder dem Tierschutzverein ins Gespräch gehen, rät die Sprecherin.

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