Jeder hofft wohl, dass er niemals einen Verbandskasten benötigen wird. Sollte man dennoch in einen Unfall verwickelt sein oder aber an einer Unfallstelle vorbeikommen, so kann das Erste-Hilfe-Material goldwert sein.
Deshalb ist in jedem Pkw auf deutschen Straßen ein gültiger Verbandskasten Pflicht. Das schreibt die DIN 13164 und der Paragraph 35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor. Nach der im Februar 2022 aktualisierten Norm sind inzwischen zwei medizinische Masken im Verbandskasten enthalten. Wer aber noch einen Verbandskasten der DIN 13164 Januar 1998 oder Januar 2014 besitzt, darf diesen weiter verwenden und muss die Masken nicht ergänzen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Erste-Hilfe-Material noch gültig ist.
Was im Verbandskasten enthalten sein muss
Folgende Bestandteile müssen laut ADAC in einem Verbandskasten enthalten sein:
- 1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen
- 1 Verbandpäckchen
- 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1
- 1 Verbandtuch, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden
- 3 Fixierbinden
- 1 Dreiecktuch
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160 cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere
- 4 Einmalhandschuhe
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
Mittlerweile ist nur noch ein Dreieckstuch statt zwei enthalten. Das Verbandtuch (40 x 60 cm) findet sich gar nicht mehr im Verbandskasten.
Wie lange ein Verbandskasten haltbar ist
Und wie lange ist ein Verbandskasten haltbar? Diese Frage stellen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Laut dem ACV Automobilclub ist der Inhalt vier Jahre haltbar. Wer nicht weiß, wie alt sein Verbandskasten ist, der erhält beim Blick auf die Materialien Antwort. Denn einige besitzen ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Ist dieses abgelaufen, muss der Verbandskasten ausgetauscht werden. Schließlich erfüllt er dann nicht mehr die Mindestanforderungen der DIN-Norm und es besteht das Risiko, dass die Materialien nicht mehr steril sind.
Außerdem droht beim Ablauf der Gültigkeit ein Verwarnungsgeld. Stellt der TÜV bei der Hauptuntersuchung einen Mangel oder das Fehlen der Erste-Hilfe-Materialien fest, handelt es sich um einen geringen Mangel.
Erste-Hilfe-Materialien, Warnweste und Co. griffbereit aufbewahren
Für den Verbandskasten gibt es keinen vorgeschriebenen Aufbewahrungsort im Fahrzeug. Ratsam ist jedoch, die Erste-Hilfe-Materialien so zu verstauen, dass man dessen Aufbewahrungsort sicher kennt und diese im Notfall auch griffbereit hat. Denn ein Verbandskasten kann das eigene Leben sowie das anderer Verkehrsteilnehmer retten. Auch das Warndreieck und die Warnweste sollten schnell zur Hand sein, um eine mögliche, zusätzliche Gefahr zu vermeiden und die Unfallstelle abzusichern.