Am Tag der Arbeit haben die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland frei, denn der 1. Mai ist ein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet aber auch: Ein Großteil der Läden hat geschlossen. Welche Läden dürfen am Tag der Arbeit in Baden-Württemberg öffnen?
Was hat am Tag der Arbeit in Baden-Württemberg offen?
Im "Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg" ist festgehalten, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Zu Verkaufsstellen gehören auch landwirtschaftliche Betriebe und Hofläden. Obwohl Apotheken und Tankstellen selbstverständlich auch als Verkaufsstellen gelten, dürfen sie am Tag der Arbeit trotzdem öffnen. Diese Ausnahmen gelten:
- Tankstellen dürfen am 1. Mai öffnen: An Feiertagen ist "nur die Abgabe von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie die Abgabe von Betriebsstoffen und von Reisebedarf gestattet", heißt es im Ladenöffnungsgesetz. Zum Reisebedarf gelten auch Lebens- und Genussmittel, allerdings gibt es für Alkohol eine Höchstmenge, die nach Ladenschlusszeiten verkauft werden darf.
- Apotheken dürfen in Baden-Württemberg am 1. Mai öffnen: Obwohl eine Ausnahme für Apotheken im Gesetz festgehalten ist, heißt es auch, dass während der Ladenschlusszeiten ein Teil der Apotheken geschlossen bleiben muss. Diese müssen aber an einem Aushang die Adresse der Notapotheke mitteilen.
- Verkaufsstellen an Flug- und Fährhäfen und Bahnhöfen dürfen öffnen: An Flughäfen dürfen am Tag der Arbeit alle Verkaufsstellen öffnen. Sie dürfen regulär verkaufen, obwohl es Höchstgrenzen bei der Verkaufsfläche gibt. Das gilt nicht für Läden an Bahnhöfen. Hier gilt: Es darf nur Reisebedarf an Feiertagen verkauft werden.
Welche besonderen Warengruppen dürfen am Tag der Arbeit verkauft werden?
In §9 des Ladenschlussgesetzes sind sogenannte "besondere Warengruppen" festgehalten, die auch an Sonn- und Feiertagen verkauft werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Milch, Blumen und Zeitschriften. Diese Regeln gelten in Baden-Württemberg:
- Frische Milch: Läden dürfen drei Stunden öffnen.
- Konditor- und frische Backwaren: Läden dürfen drei Stunden öffnen.
- Blumen: Läden dürfen am Tag der Arbeit drei Stunden öffnen.
- Hofläden mit eigenen Waren dürfen sechs Stunden öffnen.
- Zeitschriften: Läden dürfen sechs Stunden öffnen.
Obwohl einige Läden am 1. Mai trotz Feiertags- und Ladenschlussgesetz öffnen dürfen, heißt es nicht, dass der Bäcker nebenan seine Waren auch tatsächlich verkauft. Vielerorts bleiben die Türen an Feiertagen zu. Mit einem kurzen Anruf beim Lieblingsbäcker oder Blumenhändler ist man auf der sicheren Seite.