Sie waren ein Paar, haben zwei Kinder. Mal waren sie zusammen, mal wieder nicht. Ohne Streit und Auseinandersetzungen ging es aber nie. Auch nicht nach dem Ende der Beziehung. Der Streit gipfelte darin, dass der 39-Jährige vor den Augen von Kindern drei Menschen mit einer Schusswaffe bedrohte. Auch wenn es nur eine Schreckschusswaffe war – diese Bedrohung, und nicht nur die, brachte ihn jetzt vor das Amtsgericht in Kitzingen.
Der Handwerker saß nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank. Vor zwei Jahren hatte er eine Geldstrafe kassiert. Der Grund: „häusliche Gewalt“. Diesmal war die Liste der Vorwürfe noch länger. Passiert ist alles in einem „toxischen Beziehungsumfeld“, wie es Richterin Ilka Matthes formulierte. Beleidigungen, Sachbeschädigungen, versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz listete der Staatsanwalt auf.
Es dauerte eine Weile, aber am Ende, noch bevor alle Zeugen aussagen mussten, räumte der Mann die Vorwürfe schließlich ein. „Das Geständnis war Ihr großes Glück“, hieß es von er Richterin. „Das hätte auch anders ausgehen können.“ Bei vier Vorstrafen hätte das wahrscheinlich eine Haftstrafe bedeutet. So gab es zwar eine Freiheitsstrafe, aber eben auch auf Bewährung.
Der Angeklagte lebt in einem „Beziehungskuddelmuddel“
Frühere Urteile wurden in das Strafmaß einbezogen. Unterm Strich bedeutet das: 21 Monate Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Die Bewährung läuft über vier Jahre. Der Mann bekommt einen Bewährungshelfer an die Seite und muss 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Zudem muss er sich um professionelle Hilfe kümmern, um seine Aggressionen in den Griff zu kriegen.
Die brechen nämlich immer wieder durch. Hintergrund, so die Verteidigerin, sei ein „Beziehungskuddelmuddel“. Aufgeklärt wurde das nicht. Jedenfalls ist der Mann verheiratet, hat drei Kinder und lebt in Scheidung. Er hat oder hatte eine weitere Beziehung und mit dieser Frau zwei Kinder.
Was die Beziehungen zusätzlich kompliziert macht, ist ein Trauzeuge. „Hirngespinst oder nicht“, das blieb offen: Der Angeklagte geht jedenfalls davon aus, dass der Rivale sowohl ein Verhältnis zu seiner Noch-Frau als auch zu seiner Lebensgefährtin hat. „Er hat einen regelrechten Drang, das nachzuweisen“, vermutete der ermittelnde Polizeibeamte als Motiv für die ungewöhnlichen Aufritte des Mannes.
Dabei kam einiges zusammen. Während Beleidigungen wie „Schlampe“, „Flittchen“ und „Nutte“, aber auch Spucken ins Gesicht eher zum „normalen Umgang“ gehören, ging vieles weit darüber hinaus. So wurde die Wohnung der Frau per Kamera überwacht. Einmal griff der Mann zu einer Schreckschusswaffe und bedrohte damit vor den Augen der Kinder drei Erwachsene, was bei Gericht überhaupt nicht gut ankam.
Die Frau wünscht sich einfach nur „ein gutes Verhältnis“
Ein anderes Mal zog er während der Fahrt auf der B8 den Autoschlüssel ab. Nur der Zufall verhinderte einen Unfall. Dazu kamen Sachbeschädigungen an zwei Autos und Schläge mit der flachen Hand. Immer war es vorher zum Streit gekommen, meist wegen des „Trauzeugen“. Und immer war es „Frust“, der den Mann nach eigenen Angaben zu den Aktionen getrieben hatte. Die waren auch dann nicht vorbei, als die Frau einen Gewaltschutzbeschluss, einschließlich Kontaktverbot, erwirkt hatte.
Inzwischen scheint sich die Sache etwas beruhigt zu haben. Der Mann lässt die Frau offenbar in Ruhe, will versuchen, den Kontakt zu seinen Kindern über das Jugendamt zu regeln. Und die 40-Jährige, die beim ersten Auftritt vor Gericht trotz aller Anzeigen keinerlei Strafverfolgungsinteresse gezeigt hatte, sagte: „Alles, was ich mir wünsche, ist ein gutes Verhältnis, so wie es andere auch haben.“
Der Mann kann jetzt erst einmal vier Jahre unter Aufsicht zeigen, dass „das richtige Brett“, wie die Richterin das Urteil nannte, angekommen ist. Klar dürfte sein, dass es für den Angeklagten bei der nächsten Straftat nur einen Weg gibt: den in den Knast.
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