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LANDKREIS KITZINGEN: Wunschkennzeichen und Gebühren-Ärger

LANDKREIS KITZINGEN

Wunschkennzeichen und Gebühren-Ärger

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    Gebühr wird fällig: Wer ein Wunschkennzeichen will, muss zahlen. Das gilt auch, wenn das Kennzeichen vom alten zum neuen Auto mitgenommen wird.
    Gebühr wird fällig: Wer ein Wunschkennzeichen will, muss zahlen. Das gilt auch, wenn das Kennzeichen vom alten zum neuen Auto mitgenommen wird. Foto: Archiv-Foto: Kutzenberger

    Der Mann ist sauer. Was sich allein schon unschwer an der Wortwahl feststellen lässt. Von „Abzocke“ ist da die Rede. Davon, dass da eine Behörde den schnellen Euro macht und man als Bürger ja schon „genug gemolken“ werde. Und natürlich: Dass so etwas unbedingt in die Zeitung muss.

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