Als Begründung nannte er das „hohe Aggressionspotenzial und die erhebliche Wiederholungsgefahr“, die von Georg R. ausgingen. Der 19 Jahre alte Angeklagte leide demnach unter einer „schizoiden Persönlichkeitsstörung“ und sei eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzustellen. Folglich empfahl der Gutachter ebenso wie die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.
„Eine schöne Kindheit“
Neben dem Sachverständigen wurden am Mittwoch weitere Schüler gehört, die von immer noch anhaltenden Albträumen und Angstzuständen berichteten. Die Eltern des Amokläufers schilderten ihren Sohn als sehr zurückgezogen lebend. Die Mutter sagte nach Angaben des Sprechers, ihr Sohn habe eine „behütete und schöne Kindheit gehabt“. Ähnlich habe sich der Vater geäußert, „auch er schilderte den Sohn als zurückgezogen, fast schon isoliert.“
Zwei Schwerverletzte
Bei der Tat am 17. September 2009 waren zwei Schülerinnen schwer verletzt worden, zahlreiche weitere Schüler und einige Lehrerinnen erlitten Brandverletzungen durch die vom Täter gezündeten Molotowcocktails. Wegen des Amoklaufs am Gymnasium Carolinum wirft die Staatsanwaltschaft Georg R. unter anderem versuchten Mord in 47 Fällen vor. Zu Prozessbeginn am vergangenen Donnerstag hatte der 19-Jährige ein Geständnis abgelegt. Die Plädoyers und das Urteil werden am heutigen Donnerstag erwartet.