Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Gemünden
Icon Pfeil nach unten

Gemünden: 19-Jähriger vor Gericht: Staatsanwaltschaft warf ihm illegale Autorennen und Drogenkonsum vor

Gemünden

19-Jähriger vor Gericht: Staatsanwaltschaft warf ihm illegale Autorennen und Drogenkonsum vor

    • |
    • |
    • |
    Der Angeklagte soll so schnell gefahren sein, dass die Polizei die Verfolgung abbrechen musste, um den Verkehr nicht weiter zu gefährden. (Symbolbild)
    Der Angeklagte soll so schnell gefahren sein, dass die Polizei die Verfolgung abbrechen musste, um den Verkehr nicht weiter zu gefährden. (Symbolbild) Foto: Robert Michael/dpa

    Ist ein 19-Jähriger aus dem Raum Marktheidenfeld eine ständige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer? Vor dieser Frage stand Strafrichterin Kristina Heiduck. Sie leitet die Verhandlung gegen den jungen Mann, der sich am Amtsgericht Gemünden wegen eines „illegalen Autorennens“ und wegen einer Fahrt unter Drogeneinfluss verantworten muss.

    Der junge Autofahrer ist nicht das, was man als mustergültigen Verkehrsteilnehmer bezeichnen kann. Gleich zu Beginn der Verhandlung wurde bekannt, dass der Angeklagte trotz seines jungen Alters schon zwei gewichtige Einträge im Fahreignungsregister hat und auch bereits Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei besitzt. So wurde er einmal geblitzt, weil er außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 Stundenkilometer überschritten hatte und ein anderes Mal innerorts sogar um 67 Stundenkilometer. Zudem hat der junge Mann einmal bei einer Kontrolle einen gefälschten italienischen Führerschein vorgelegt.

    Polizei musste Verfolgung abbrechen

    Zuletzt wollen ihn Polizeibeamte zwischen Marktheidenfeld und Kreuzwertheim ertappt haben, als er auf der Bundesstraße 8 mit Geschwindigkeiten jenseits der 160 Stundenkilometer vor ihnen geflüchtet ist. „Wir haben abgebrochen, weil eine gefahrlose Verfolgung nicht mehr gewährleistet war“, sagte ein 25-jähriger Polizeibeamter aus, der als Zivilstreife mit bis zu 150 Stundenkilometer versucht hat, den Flüchtigen zu stellen.

    Auf einem Pendlerparkplatz nahe der Autobahnauffahrt Marktheidenfeld hatten der Beamte und eine Kollegin in dem Zivilfahrzeug den Straßenverkehr überwacht. Als sie gerade ihren Einsatz beenden und auf die Bundesstraße auffahren wollten, soll der damals 18-Jährige mit einem Auto seiner Familie an dem Parkplatz vorbeigefahren sein. „Er hat uns angeschaut und dabei gegrinst“, sagte der Beamte weiter aus. Der junge Mann war ihm schon zweimal bei Einsätzen begegnet und auch innerhalb der Inspektion als Konsument von Betäubungsmitteln bekannt.

    Als sich die Streife „an die Fersen“ des jungen Autofahrers geheftet hat, habe dieser trotz Gegenverkehrs und an unübersichtlichen Stellen vorausfahrende Fahrzeuge überholt. Mit „bis zu 160 Sachen“ haben die Polizisten versucht, an dem Fluchtfahrzeug dranzubleiben. Erfolglos. Über Funk haben sie noch die Kollegen aus Wertheim alarmiert, die in Kreuzwertheim eine Sperre errichtet haben. Trotzdem gelang es dem Fahrer zu entkommen. Nur über das abgelesene Kennzeichen konnten sie den jungen Mann ermitteln.

    Alibi mit Ikea-Kassenbon

    Verteidiger und die Mutter des Angeklagten führten in der Verhandlung aus, dass der junge Mann zum fraglichen Zeitpunkt im Ikea-Möbelhaus einkaufen war und er nicht als Fahrzeugführer infrage komme. Als „Beweis“ legten sie den Kassenbon vom Einkauf vor. „Der besagt, dass dort eingekauft wurde, aber nicht, wer eingekauft hat und dass der Angeklagte dabei war“, klärte die Richterin die Mutter auf.

    Knapp einen Monat nach diesem Autorennen ist einer Streifenbesatzung in Kreuzwertheim das Auto der Familie aufgefallen, als es bei erlaubten 80 Stundenkilometer auf einer Staatsstraße mit maximal 50 Kilometern gefahren wurde. Bei Gegenverkehr wurde es abrupt auf etwa 30 abgebremst. Auf dem Gelände einer Tankstelle konnten die Beamten das Fahrzeug stoppen. Bei der anschließenden Kontrolle verweigerte der Angeklagte jegliche Mitarbeit, „belehrte“ die Beamten, dass sie ihn gar nicht kontrollieren dürften. Die freiwillige Urinprobe, mit der ein Drogenmissbrauch hätte festgestellt werden können, verweigerte der junge Mann zunächst. Als er dann doch seine Urinprobe geleistet hatte, schleuderte er den Becher dem Beamten entgegen.

    Könnte der Bruder gefahren sein?

    In der Fortsetzungsverhandlung musste das Jugendgericht unter Vorsitz von Richterin Heiduck klären, ob, wie vom Angeklagten behauptet, eventuell der 21-jährige Bruder des 19-Jährigen gefahren sein könnte. „Etwa zwei bis drei Sekunden“, sagten beide Beamten aus, haben sie den Fahrer des gelben Autos gesehen und ihn auch erkannt.

    „Unmöglich“, meinte der Verteidiger des 19-Jährigen. Nach seiner Darstellung legt ein vorbeifahrendes Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 80 Kilometern in dieser Zeit rund 22 Meter zurück. Eine zweifelsfreie Erkennung hielt er deshalb für ausgeschlossen. Die Polizeibeamtin betonte, dass Streifenbeamte besonders darauf geschult werden, Gesichter zu erkennen. „Ich tue mir leicht damit, Gesichter zu merken und wiederzuerkennen“. Ähnlich argumentierte auch ihr Kollege am ersten Verhandlungstag.

    Da der Bruder sich derzeit im Ausland befindet, zog Richterin Heiduck die amtlichen Ausweisdokumente des Bruders für eine Gegenüberstellung hinzu. Mit dem Ergebnis, dass man beide jungen Männer als Brüder erkennen kann, aber auch unterschiedliche Merkmale vorhanden sind. Eine Verwechslung könne aber auch nicht ausgeschlossen werden.

    Angeklagter nimmt medizinisches Cannabis

    Weiter warf die Staatsanwaltschaft dem 19-Jährigen vor, am 4. Oktober unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Die daraufhin durchgeführte Blutentnahme wurde von einer Gutachterin analysiert. Sie bestätigte, dass der Angeklagte medizinisches Cannabis einnehmen muss und einen entsprechenden Ausweis besitzt. Der bei der Entnahme festgestellte Wert im Blut ließ auf eine Einnahme viele Stunden zuvor schließen und lag deutlich unter dem, was nach den geltenden Gesetzen derzeit verboten ist.

    Schließlich beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung, den Angeklagten von beiden Tatvorwürfen freizusprechen. Entsprechend fiel auch das Urteil durch die Richterin aus. Allerdings musste sich die Angeklagte mahnende Worte anhören: Denn durch eine so rasante Fahrerei würden Menschenleben gefährdet – schließlich war der Angeklagte schon mit 67 Kilometern zu schnell innerhalb einer Ortschaft geblitzt worden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden