Meist haben Urlauber nach den „schönsten Wochen des Jahres“ noch lange Freude an ihrem Mitbringsel. Nicht so ein Ehepaar aus dem Raum Karlstadt. Das hatte im vergangenen Jahr auf einem Campingplatz in Kroatien ein ziemlich neues iPhone gefunden und mitgenommen. Angeblich wollten die Eheleute daheim über eine Sucheinrichtung den Besitzer des Mobiltelefons ausfindig machen und es zurückgeben. Doch die Eigentümerin kam ihnen zuvor. Jetzt war das Paar wegen Unterschlagung angeklagt.
Es sollte ein schöner Campingurlaub für die 48-jährige Ehefrau und ihren 51 Jahre alten Mann im kroatischen Novigrad werden. Doch so richtig besagte der Platz den Eheleuten nicht, wie aus ihren Äußerungen in der Verhandlung am Amtsgericht Gemünden zu entnehmen war. Vor allem über das dort arbeitende Personal hatten sie keinerlei lobende Worte übrig. Mit ein Grund war, dass einer deutschen Urlaubsbekanntschaft in einem Restaurant das Mobiltelefon gestohlen wurde, vom Personal aber keine Unterstützung kam für das Wiederauffinden.
Dann fand die Ehefrau der Urlauber aus dem Landkreis Main-Spessart an einem Sonntagmorgen an der Müllsammelstelle ein relativ neues iPhone. Es war verschmutzt und der Akku leer. Die Frau nahm es an sich und verwarf nach Beratung mit ihrem Ehemann die Idee, das Gerät als Fundsache an das Personal des Campingplatzes abzugeben. Die Idee, das Fundstück bei der örtlichen Polizei abzugeben, kam dem Paar nicht.
Smartphone zuhause aufgeladen
Im heimischen Wohnbereich beschäftigten sich die Eheleute mit den üblichen, nach einem Urlaub erforderlichen Arbeiten. Erst später befassten sie sich mit dem gefundenen iPhone, schlossen es mit einem Ladekabel ans Stromnetz an und warteten nach eigenen Angaben darauf, dass der Besitzer oder die Besitzerin über die Ortungseinrichtung den Standort findet und sich bei ihnen meldet. Als eine Kontaktaufnahme ausblieb, will der Familienvater seinen Sohn mehrfach gebeten haben, das Telefon bei der Polizei in Karlstadt abzugeben, was dieser aber mehrfach „vergaß“.

Dafür meldete sich am 16. Juli die vermeintliche Besitzerin des 1289 Euro teuren Smartphones beim Ehemann. Nach seiner Aussage verlief das Telefonat nicht besonders friedlich, als der Mann die Frau darauf ansprach, dass ihm „eine Aufwandsentschädigung“ zustehe. Immerhin habe die Familie das Mobiltelefon gefunden, gereinigt, in Verwahrung genommen, es aufgeladen und sich bemüht, durch Einschalten die Ortung zu ermöglichen. Das soll die Frau aber anders gesehen haben und hat die Eheleute wegen Unterschlagung angezeigt. Etwa eine halbe Stunde nach diesem Telefonat hatte, so berichtete der Mann, „die Polizei Karlstadt ihren Auftritt“ an der Haustür der Wohnung.
Einspruch gegen Tagessätze eingelegt
Die Staatsanwaltschaft Würzburg und das Amtsgericht stellten zwei Strafbefehle an die Eheleute aus. Sie sollten jeweils 3500 Euro (50 Tagessätze zu 70 Euro) zahlen. Ihr Widerspruch gegen die Strafbefehle zog nun die mündliche Verhandlung bei Strafrichterin Kristina Heiduck nach sich. Zu der war die Verliererin nicht zugegen, sodass eine Fortsetzungsverhandlung nötig wird, zu der die Verteidigung neben der Frau und dem Polizeibeamten, weitere Zeugen geladen haben will.
Besonders der Mann der Eheleute brachte mehrmals vor, richtig gehandelt zu haben. Nach seinen Worten ist es nicht seine Aufgabe als Finder eines Gegenstandes, den rechtmäßigen Besitzer zu suchen. „Alles richtig gemacht“, meinte er gegenüber Richterin Heiduck und machte seinen „Erfolg“ daran fest, dass schließlich durch das Laden und Einschalten des iPhones die Besitzerin ihr Gerät gefunden hat. Eine von der Richterin angebotene Rücknahme des Einspruchs oder eine Beschränkung auf die Tagessatzhöhe hatten das Ehepaar und die Verteidiger abgelehnt.
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