Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am Mittwochvormittag in Partenstein stellten die Polizeibeamten Unstimmigkeiten mit der Fahrerlaubnis eines 30-jährigen fest. Der Fahrer eines Kleintransporters händigte eine britische Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelte es sich um eine Umschreibung einer rumänischen Fahrerlaubnis. Da der Fahrer seit 2023 einen festen Wohnsitz in Deutschland begründet, hätte er nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU den Führerschein umschreiben lassen müssen. Da die ursprüngliche rumänische Fahrerlaubnis seit Anfang des Jahres abgelaufen ist erwartet den 30-jährigen nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (acon)
Partenstein
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