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Verwaltung: Stadträte hatten um Beurteilung von Vorgängen gebeten – Paul: Fehler werden nicht nochmal passieren : Kritik der Rechtsaufsicht

Verwaltung: Stadträte hatten um Beurteilung von Vorgängen gebeten – Paul: Fehler werden nicht nochmal passieren 

Kritik der Rechtsaufsicht

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    Rumoren im Lohrer Rathaus: Hinter den Kulissen gab es zuletzt ein Gerangel um die rechtliche Beurteilung von diversen Entscheidungen in Personalangelegenheiten. Jetzt hat die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Stellung dazu bezogen. Foto: Johannes Ungemach
    Rumoren im Lohrer Rathaus: Hinter den Kulissen gab es zuletzt ein Gerangel um die rechtliche Beurteilung von diversen Entscheidungen in Personalangelegenheiten. Jetzt hat die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Stellung dazu bezogen. Foto: Johannes Ungemach Foto: Johannes Ungemach

    LOHR. Mitglieder der Stadtratsfraktionen der CSU, der Grünen und der FDP hatten noch voriges Jahr die Rechtsaufsicht um Beurteilung diverser Entscheidungen des Bürgermeisters in der Personalführung gebeten. 

    Frank Seubert, Fraktionsvorsitzender der CSU und einer der Initiatoren der damaligen Anfrage begründeten den Schritt seinerzeit damit, dass eine neutrale Stelle die strittigen Punkte prüfen müsse. Zuvor hatte es offenbar auch innerhalb der Stadtverwaltung bereits unterschiedliche Einschätzungen dazu gegeben.

    Bürgermeister Mario Paul hatte damals gegenüber der Redaktion erklärt, dass er »nach bestem Wissen und Gewissen« entschieden« habe. Es sei ihm beispielsweise darum gegangen, gemäß dem Wunsch des Stadtrats den Freibadbetrieb wieder uneingeschränkt zu ermöglichen.    

    Nun, gut ein Vierteljahr nach der Anfrage der Stadträte, liegt das Ergebnis der Prüfung durch die Rechtsaufsicht vor. Die Behörde hat der Redaktion auf Anfrage eine Zusammenfassung übermittelt. Ihr ist zu entnehmen, dass nach Ansicht der Rechtsaufsicht manche in der Verwaltung getroffenen Entscheidungen nicht zu beanstanden sind, andere aber doch. 

    Erhöhte Bezüge zurückfordern

    Die wohl gravierendste Konsequenz ist, dass die Stadt in einem Fall wohl Geld von einem ihrer Beschäftigten zurückfordern muss. Grund ist, dass einem Beamten außerhalb der periodischen Beurteilung eine höhere Leistungsstufe gewährt worden war, verbunden mit einer besseren Bezahlung. Eine solche nachträgliche Veränderung einer Leistungsbeurteilung sei »nicht rechtmäßig«, so die Rechtsaufsicht. Daher sei die Rückforderung der gezahlten Zuschläge durch den Stadtrat zu prüfen. 

    Bürgermeister Mario Paul und der geschäftsführende Beamte Dieter Daus erklären den nachträglichen Zuschlag für den Beamten gegenüber der Redaktion mit einem Versäumnis bei der periodischen Beurteilung der Stelle. Dieses sei später bemerkt worden. Man habe den Fehler sodann nachträglich korrigieren wollen.

    Jedoch habe man lernen müssen, so Paul, dass es für solche nachträglichen Veränderungen im Beamtenrecht sehr hohe formale Hürden gebe. In der Konsequenz aus der Beurteilung durch die Rechtsaufsicht werde man dem Stadtrat nur empfehlen können, die aufgrund der Höherstufung zusätzlich bezahlten Bezüge zurückzufordern.

    Laut Daus geht es um einen monatlichen Betrag »gerade so im dreistelligen Bereich«. Paul erklärte zu dem Vorgang beziehungsweise Fehler: »Ich habe damals Verantwortung übernommen und übernehme sie auch jetzt.« Ein solcher Fehler werde »uns nicht noch mal passieren«.

    Als nicht regelkonform stuft die Rechtsaufsicht auch eine städtische Dienstvereinbarung ein, in der geregelt ist, wie das Freibadpersonal dafür entschädigt wird, dass es auch während der Pausen im Bad anwesend ist. Die von der Stadt Lohr gewählte Höhe der Entschädigung war laut Rechtsaufsicht nicht durch Vorgaben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes gedeckt. Laut Paul wird dies nun in der Form korrigiert, dass das Personal statt der Entschädigung künftig eine tarifkonforme »Arbeitsmarktzulage« erhält.

    Die Rechtsaufsicht äußert sich noch zu verschiedenen anderen Punkten, zu denen die Stadträte Fragen gestellt hatten. Es geht um Details aus dem Beamten- und Personalrecht, etwa um Stellenbewertungen durch externe Gutachter oder um Versetzungen innerhalb des Rathauses. Teils hat die Rechtsaufsicht an den Vorgängen nichts zu beanstanden, teils sieht sie eine nachträgliche Entscheidung durch den Stadtrat angezeigt.

    Wieso kam es dazu?

    Bleibt die Frage, weswegen all das zum Gegenstand einer Anfrage an die Rechtsaufsicht wurde und offenbar nicht im Dialog zwischen Bürgermeister, Verwaltung und Stadtrat geklärt werden konnte. Er wolle über die Gründe der Anfrage »nicht spekulieren«, sagt Bürgermeister Mario Paul dazu. Er sei jedoch der Überzeugung, dass man die Sache »anders hätte klären können und müssen«, da es um Belange von Mitarbeitern gehe, die in der Öffentlichkeit nichts verloren hätten. Er habe mehrfach das Angebot gemacht, die strittigen Punkte zu besprechen und intern zu klären, sagt Paul. 

    Das sieht Clemens Kracht anders. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen war einer der Initiatoren der Anfrage an die Rechtsaufsicht. Er begründet das damit, dass der Bürgermeister bei dem Thema »ohne Ende gemauert« habe. Paul habe den Willen vermissen lassen, die strittigen Punkte transparent aufzuklären.

    Kracht betont, dass das Thema nicht seitens der Initiatoren der Anfrage in die Öffentlichkeit gebracht worden sei, eben weil es um Personalangelegenheiten gegangen sei. Tatsächlich war die Info nicht aus Kreisen der Beteiligten in die Redaktion gelangt.

    Formaler Antrag

    Dass man die Rechtsaufsicht eingeschaltet habe, so Kracht, liege daran, dass man im Stadtrat die strittigen Punkte rechtlich nicht habe beurteilen können. Laut Seubert und Kracht haben die Initiatoren der damaligen Anfrage an die Rechtsaufsicht nun einen formalen Antrag an den Bürgermeister gerichtet. Darin fordere man, dass das Antwortschreiben der Rechtsaufsicht allen Stadträten zur Kenntnis gegeben werde. Ein Teil der Stadträte wisse bis heute nicht, wie die Behörde die Dinge bewerte, sagt Seubert. Es gehe darum, die gemachten Fehler »zu heilen« und »es in Zukunft anders zu machen«, so Kracht. 

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