In Deutschland gilt ein Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung. Das bedeutet, dass der Staat sich verpflichtet, den Schulabschluss, die Ausbildung oder das Studium seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, auch wenn der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestritten werden kann. So steht es sinngemäß in Paragraf 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Doch wie viel beträgt der aktuelle BAföG-Höchstsatz überhaupt? Wie berechnet er sich und wer hat Anspruch darauf?
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Anspruch auf BAföG haben alle, die sich in weitestem Sinne in einer Ausbildung befinden beziehungsweise eine solche Qualifikation anstreben. Das kann ein Schulabschluss, eine klassische Ausbildung in einem Betrieb oder ein Studium an einer Fach- oder Hochschule sein. Für Azubis und Schülerinnen und Schüler gibt es grundsätzlich weniger BAföG als für Studierende. Welche Höchstbeträge genau gelten, hängt von der Art der Ausbildungsstätte und der Lebensumstände der Betroffenen ab. Dafür bekommen Erstgenannte den BAföG-Bezug vollständig als staatliche Förderung, das heißt ohne Forderung auf Rückzahlung, und zwar grundsätzlich bis zum Abschluss der Schule oder Ausbildung.
Bei Studierenden sieht die Lage etwas anders aus. So besteht die Hälfte des BAföGs aus der geschenkten Förderung und die andere aus einem langfristigen Darlehen, das nach fünf Jahren stückweise und unter günstigen Konditionen zurückgezahlt werden muss. Einen zusätzlichen Rabatt gibt es zudem bei sofortiger Rückzahlung des Darlehens.
Elternunabhängiges BAföG
Unter gewissen Umständen kann eine BAföG-Förderung auch bezogen werden, wenn die Eltern über genügend Einkommen verfügen und das Kind eigentlich unterstützen könnten. Möglich wird das nach Paragraf 11 des BAföG, und zwar in folgenden Fällen:
- Wenn die Eltern den Unterhalt verweigern.
- Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht wird.
- Die Ausbildung nach dem 30. Lebensjahr beginnt.
- Der oder die Betroffene bereits fünf Jahre gearbeitet hat.
Wie viel BAföG gibt es?
Im Moment beträgt der BAföG-Höchstsatz laut bafög.de 934 Euro pro Monat, was oftmals und vor allem in Großstädten gerade einmal für Wohnkosten, Lebensmittel und Lernmaterial ausreicht. Eine individuelle BAföG-Förderung gibt es nicht, egal wie hoch etwa die Mietkosten einer Wohnung sind, die Pauschale für Miete und Nebenkosten beträgt laut dem Portal finanztip.de aktuell 360 Euro für Miete und Nebenkosten. Zudem bekamen BAföG-Empfänger in diesem Winter einen zweiten Heizkostenzuschuss von 345 Euro.
Wie wird die Höhe des BAföG berechnet?
Die Höhe des BAföG-Satzes errechnet sich aus dem Lebensumständen der Betroffenen, aus dem Einkommen der Eltern und den Vermögensverhältnissen. Für den Höchstsatz muss etwa ein Student selbstständig wohnen sowie einen Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen können. Zudem richtet sich die BAföG-Förderung nach den Einkommensverhältnissen der Eltern, deren Einkünfte beim BAföG-Antrag offengelegt werden müssen. Auch das eigene Vermögen, für gewöhnlich nicht das der Eltern, fließt in die Berechnung des BAföG-Satzes ein. Für eine erste Schätzung empfiehlt sich hierzu der Online-Rechner, zum Beispiel auf bafoeg-rechner.de.