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Kindergeld: Wie hilft ein Abzweigungsantrag volljährigen Kindern?

Kindergeld

Kindergeld: Wie hilft ein Abzweigungsantrag volljährigen Kindern?

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    Das Kindergeld kann auch an volljährige Kinder selbst ausgezahlt werden.
    Das Kindergeld kann auch an volljährige Kinder selbst ausgezahlt werden. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Mit dem Kindergeld sollen Eltern finanziell bei den Mehrkosten unterstützt werden, die auf sie zukommen, wenn sie ein Kind großziehen. Laut dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) profitieren dabei vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Das Kindergeld geht grundsätzlich an die Eltern. Schließlich müssen die im Normalfall für die Versorgung des Kindes aufkommen, bis es selbst erwachsen ist und Geld verdient. 

    Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, wurde das Kindergeld zum 1. Januar 2025 um 5 Euro erhöht. Seitdem erhalten Eltern pro Kind 255 Euro monatlich - von dessen Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag des Kindes und gegebenenfalls auch noch länger. Wenn das Kind volljährig ist und weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Abzweigungsantrag zu stellen. Dann kann auch das volljährige Kind direkt vom Kindergeld profitieren. Wie das funktioniert, lesen Sie in diesem Artikel.

    Kindergeld: Was ist eine Abzweigung?

    Die finanzielle Hilfe für die Kindererziehung wird immer nur an ein Elternteil ausgezahlt. Wenn beide Elternteile und das Kind in einem Haushalt zusammenleben, dann können sie selbst festlegen, welcher Elternteil das Kindergeld erhalten soll, erklärt das BMFSFJ auf seinem Familienportal.

    Wenn das Kind volljährig wird, kann weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen, erklärt die Bundesagentur für Arbeit, deren Familienkassen das Kindergeld auszahlen. In manchen Fällen ist das bis über das 25. Lebensjahr hinaus so. Dann kann das Geld auch an bestimmte andere Personen gezahlt werden, unter anderem an das volljährige Kind selbst. 

    Das ist möglich mithilfe der sogenannten Abzweigung. Sie ist laut der Bundesagentur für Arbeit dafür da, um das Kindergeld an diejenige Person auszuzahlen, die tatsächlich Unterhalt für das entsprechende Kind gewährt, wenn die eigentlich Kindergeldberechtigten keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt leisten. Das Geld kann an das volljährige Kind selbst ausgezahlt werden, wenn es für sich selbst sorgt, schreibt die Behörde im Kindergeld-Merkblatt. So trägt die Abzweigung des Kindergeldes dazu bei, dass die finanzielle Unterstützung auch wirklich bei dem Kind ankommen kann, für das sie auch gedacht ist.

    Übrigens: Kindergeld und Kinderzuschlag werden zeitgleich ausgezahlt. In manchen Fällen sind die sogenannten Kinderfreibeträge für Eltern aber günstiger als das Kindergeld. Eigentlich sollte 2025 die Kindergrundsicherung eingeführt werden, ein Vorzeigeprojekt der Ampel-Regierung. Doch wie das Bundesfamilienministerium mitteilt, ist nach dem Ende der Ampelkoalition eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Kindergrundsicherung nicht mehr zu erwarten.

    Kindergeld an volljährige Kinder: Wie beantragt man die Abzweigung?

    Voraussetzung für die Abzweigung ist laut der Bundesagentur für Arbeit, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt, also keinen Unterhalt von den Eltern bekommt. Außerdem muss für das Kind auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen. 

    Volljährige Kinder, die das Kindergeld selbst beziehen möchten, können den Abzweigungsantrag - mit offiziellem Namen „Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes“ oder kurz: "KG11e" - bei der zuständigen Familienkasse stellen. Den Antrag gibt es auf der Website der Arbeitsagentur zum ausfüllen, herunterladen und ausdrucken.

    Wichtig: Den Abzweigungsantrag muss man schriftlich stellen und unterschreiben. Denn nur mit der Unterschrift des Antragstellers ist der Abzweigungsantrag auch gültig, betont die Bundesagentur für Arbeit. 

    Abzweigungsantrag stellen: Welche Nachweise braucht man?

    Außerdem benötigt die Familienkasse bestimmte Nachweise. Welche das sind, erfährt man beim Ausfüllen des Antrags. Dazu können beispielsweise Mietvertrag, Nachweise der Schul- oder Berufsausbildung oder Behinderungsnachweise gehören. Die Nachweise müssen, wie der Antrag auch, der Familienkasse vorgelegt werden: "Sie können Ihre Unterlagen per Post schicken oder persönlich bei Ihrer zuständigen Familienkasse abgeben", schreibt die Bundesagentur dazu. 

    Die zuständige Familienkasse entscheidet dann, ob das Kindergeld wie beantragt abgezweigt werden kann. Vorher erhält der bisherige Berechtigte - also der entsprechende Elternteil - die Gelegenheit, sich zu den Tatsachen zu äußern, heißt es im Merkblatt zum Kindergeld. 

    Übrigens: Das sogenannte Baukindergeld wurde abgeschafft. Inzwischen gibt es einen neuen Zuschuss für junge Familien mit Kindern, die sogenannte "Wohneigentumsförderung für Familien". 

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