Das Heizen wird 2024 aufgrund der erhöhten Klimaabgabe teurer. Damit sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher neben hohen Strom- und Lebensmittelkosten auch mit (wiederum) höheren Ausgaben fürs Heizen konfrontiert. Schließlich sind diese im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Jahr 2022 ohnehin stark angestiegen. Neben den politischen Entwicklungen im Osten nehmen auch Entscheidungen, die das Klima betreffen, Einfluss auf die Höhe der Heizkosten. Wie hoch ist die Klima-Abgabe ab 2024? Was kostet das Heizen durch den gestiegenen CO2-Preis im Jahr 2024?
Heizen: Wie hoch ist die CO2-Abgabe ab 2024?
Der CO2-Ausstoß muss deutlich reduziert werden - dafür hat sich Deutschland Ziele gesetzt, die bis 2030 erfüllt werden sollen. Mit dem "Klimapaket" hat die Bundesregierung einige Regelungen erlassen, die das Nutzen von Öl und Gas - zwei Energieträger, die den Ausstoß besonders in die Höhe treiben - einschränken sollen. Der Ansatzpunkt dafür: Der CO2-Preis soll teurer werden, schreibt die Verbraucherzentrale.
Während die Kohlenstoffdioxid-Bepreisung im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr auf einem gleichbleibenden Niveau von 30 Euro pro Tonne CO2 gehalten wurde - um die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Erhöhungen aufgrund des Ukraine-Krieges nicht zusätzlich zu belasten - wird sie 2024 steigen: 40 Euro soll die Tonne CO2 kosten, heißt es auf der Seite der Bundesregierung. In Zukunft soll es noch teurer werden: So wird der Preis im Jahr 2025 bei 50 Euro pro Tonne Kohlenstoffdioxid liegen.
Heizen 2024: CO2-Abgabe wird zwischen Vermieter und Mieter geteilt
Das Ziel ist es, im Bereich Wärme eine sozial gerechte Energiewende zu ermöglichen. Dafür sollen Personen, die effizient und sparsam heizen, auch weniger Geld zahlen müssen - andere, die einen hohen Verbrauch aufweisen, sollen tiefer in die Tasche greifen.
Wie eben beschrieben, kann durch Sanierungen energieeffizienter geheizt werden. Damit verbraucht man weniger CO2 und muss auch weniger zahlen. Außerdem gibt es Zuschüsse, wenn die Hauseigentümerin oder der -eigentümer energetische Umrüstungen vornimmt.
In einem Mietverhältnis haben Mieterinnen und Mieter aber keinen Einfluss darauf, ob es eine neue Gebäudeisolierung oder ein anderes Heizungssystem im Gebäude geben wird. Schließlich liegt die Entscheidungsgewalt in dieser Angelegenheit bei der Vermieterin oder dem Vermieter, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Daher gilt ab 2023: Die Mehrkosten durch die Klima-Abgabe werden zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Ist der Verbrauch an Energie pro Fläche in einem Gebäude sehr hoch, weil es energetisch unsaniert ist, müssen Vermieterinnen und Vermieter bis zu 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen. Wenn das Haus stattdessen saniert ist, kann es sein, dass die Vermieterin oder der Vermieter nichts zahlen muss und die Mehrkosten zu 100 Prozent von den Mieterinnen und Mietern gestemmt werden müssen.