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Finanzen: Konto gesperrt nach Todesfall: Das können Erben tun

Finanzen

Konto gesperrt nach Todesfall: Das können Erben tun

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    Die Karte zum Bankkonto: Nach dem Tod des Inhabers wird der Zugriff vorerst gesperrt.
    Die Karte zum Bankkonto: Nach dem Tod des Inhabers wird der Zugriff vorerst gesperrt. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Der erste Gedanke beim Tod eines Verwandten oder einer anderen nahestehenden Person geht in den meisten Fällen zurück. Hin zu gemeinsamen Erlebnissen und vielleicht dem letzten zusammen erlebten Moment.

    Danach geht der Blick oft voraus. Samt der Frage: Wie kann ein würdevoller Abschied gestaltet werden? Trauerfeier und Beisetzung müssen geplant werden. Nicht selten drehen sich die Fragen aber auch schnell um den Nachlass.

    Etwa das Geld auf dem Konto. Also die Finanzen. Es geht dabei auch darum, ob jemand eine Kontovollmacht besitzt. Diese kann über den Tod hinaus gelten.

    In diesem Text wird erklärt, was Erben machen können, um Zugriff zu bekommen, wenn das Konto nach dem Tod des Inhabers gesperrt wird.

    Nach dem Todesfall: Wird das Konto gesperrt?

    Wie der Bankenverband erklärt, sperren Geldinstitute den Onlinebanking-Zugang und die Bankkarten von Konten, wenn es nur einen Kontoinhaber gibt und dieser verstorben ist. Fortan wird es als Nachlasskonto weitergeführt.

    Allerdings müssten zuvor Angehörige, Erben oder Bevollmächtigte die Bank überhaupt vom Tod des Kontoinhabers in Kenntnis setzen. Nachlassgericht oder Einwohnermeldeamt übernehmen dies nicht. Als Nachweis wird die Sterbeurkunde benötigt.

    Laut dem Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten soll mit der Kontosperrung der Nachlass gesichert und Missbrauch verhindert werden.

    Konto gesperrt nach Todesfall: Was können Erben tun?

    Der Bankenverband betont, die Rechte und Pflichten aus dem Konto-/Depotvertrag gehen auf die Erben über. Allerdings muss eine erbrechtliche Berechtigung nachgewiesen werden. Vorher könnten Rechnungen vom Konto nicht ohne weiteres beglichen werden.

    Von der Bank werden derweil zu Lebzeiten des Kontoinhabers erteilte Aufträge weiter fortgeführt, etwa Lastschriften oder Daueraufträge für Miete, Strom oder Versicherungen. Diese würden erst auf Widerruf von hierzu Berechtigten eingestellt.

    Wie das Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten anmerkt, benötigen Banken zur Aufhebung der Kontosperre "in der Regel eine Sterbeurkunde und einen Erbschein oder ein notarielles Testament als Nachweis der Erbberechtigung".

    Über Nachlasskonten können demnach Erben oder vom Erblasser bestimmte Testamentsvollstrecker verfügen. Wenn der Nachlass abgewickelt und die Erbangelegenheiten geklärt sind, könne das Konto auf den oder die Erben umgeschrieben werden. Allerdings verlange die Bank hierfür in der Regel erneut den Nachweis der Erbberechtigung.

    Im Falle eines Gemeinschaftskontos kommt es nach dem Tod eines der Inhaber übrigens nicht zu einer Sperrung. Stattdessen treten dessen Erben als Mitinhaber in die Rechtsstellung des Verstorbenen, betont der Bankenverband.

    Nach Todesfall: Wann wird das Konto geschlossen?

    Ein Konto kann auch nach dem Tod des Inhabers fortgeführt werden, wenn dieses umgeschrieben wurde. Auch abgesehen davon gibt es keinen festgelegten Zeitrahmen, in dem ein Konto geschlossen werden müsste, wie das Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten mitteilt.

    Wie lange ein Nachlasskonto noch besteht, hänge von Faktoren wie der Komplexität des Nachlasses, der Anzahl der Erben und eventuellen Streitigkeiten ab. Es sollte "so lange bestehen, bis alle Nachlassverbindlichkeiten beglichen und die Erbschaft vollständig abgewickelt ist". Wer ein Konto nach dem Tod des Inhabers auflösen darf, wird genau geregelt.

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