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Lebensmittel-Warnung: Popcorn-Rückruf bei Kaufland: Diese Süßigkeit sollten Sie nicht essen

Lebensmittel-Warnung

Popcorn-Rückruf bei Kaufland: Diese Süßigkeit sollten Sie nicht essen

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    Der Hersteller des "K-Classic Knuspriges Popcorn" ruft das Produkt zurück. Grund sind erhöhte Tropanalkaloiden-Gehalte.
    Der Hersteller des "K-Classic Knuspriges Popcorn" ruft das Produkt zurück. Grund sind erhöhte Tropanalkaloiden-Gehalte. Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolbild)

    Wer kürzlich bei Kaufland für den Filmabend auf dem Sofa fertiges Popcorn gekauft hat, sollte aufpassen. Der Hersteller XOX Gebäck GmbH ruft das "K-Classic Knuspriges Popcorn süß" zurück. Betroffen ist die 120 Gramm Packung mit den Mindesthaltbarkeitsdaten bis 18. und 19. September 2023.

    Übrigens: Auch wer Pistazien bei Aldi oder Kaufland gekauft hat sollte vorsichtig sein.

    Popcorn bei Kaufland: Rückruf wegen erhöhter Tropanalkaloiden-Gehalte

    Das süße Popcorn wurde aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurückgerufen. Wie der Verbraucherschutz auf lebensmittelwarnung.de mitteilt, hat der Hersteller im Rahmen einer Eigenkontrolle erhöhte Gehalte an Tropanalkaloiden in dem betroffenen Popcorn mit der Chargen-Nummer GTIN 4063367147500 gefunden.

    Tropanalkaloide sind der Warnung zufolge sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die in zahlreichen Pflanzen natürlich vorkommen und bei der Ernte unbeabsichtigt in Lebensmittel wie Mais, aus dem Popcorn hergestellt wird, gelangen können. Tropanalkaloide sorgen übrigens aktuell auch beim Bauckhof Teffmehl für einen Rückruf.

    Der Stoff kann den Angaben zufolge nach dem Essen zu vorübergehenden Symptomen wie Übelkeit, Benommenheit und Kopfschmerzen führen. Deshalb bitten der Hersteller, Kaufland sowie der Verbraucherschutz Kundinnen und Kunden, das Popcorn mit folgenden Daten nicht zu essen:

    • K-Classic Knuspriges Popcorn süß 120g
    • GTIN 4063367147500
    • mindestens haltbar bis 18. und 19. September 2023
    • Lieferant XOX Gebäck GmbH, Hanomagstraße 28, 31867 Lauenau

    Popcorn-Rückruf: Kaufland hat Produkt aus dem Verkauf genommen

    Kaufland hat bereits reagiert und das betroffene Produkt aus dem Verkauf genommen. Weitere Produkte des Herstellers sowie andere Mindesthaltbarkeitsdaten sind lebensmittelwarnung.de zufolge nicht von dem Rückruf betroffen.

    Popcorn-Rückruf bei Kaufland: Das können Kunden jetzt tun

    Wer das vom Rückruf betroffene Popcorn gekauft hat, kann das Produkt bei allen Kaufland-Filialen zurückgeben. Kundinnen und Kunden erhalten dann den Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. 

    Die XOX Gebäck GmbH entschuldigt sich den Angaben zufolge bei allen Betroffenen. Wer zudem noch Fragen zu dem Popcorn-Rückruf hat oder weitere Informationen benötigt, kann sich unter der Nummer 0171 3105413 kostenlos bei einer Hotline melden.

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