In Deutschland können Menschen mit Schwerbehinderung einen speziellen Schwerbehindertenausweis beantragen. Er gilt als Nachweisdokument für die Beeinträchtigung, das heißt, sie können damit Zugang zu verschiedenen Unterstützungen in der Pflege und am Arbeitsplatz, Vergünstigungen oder steuerlichen Erleichterungen bekommen. Die kommende Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat eine Neuerung für den Schwerbehindertenausweis angekündigt. Was die Koalition vereinbart hat, lesen Sie hier.
Schwerbehindertenausweis: Was ist das?
In Deutschland leben rund fünf Millionen Menschen, die als pflegebedürftig gelten. Ob man dabei aber als schwerbehindert gilt, hängt vom sogenannten Grad der Behinderung (GdB) ab. Dieser wird mit einer Zahl zwischen 20 und 100 in Zehnerschritten angegeben. Je gravierender die Beeinträchtigung ist, desto höher fällt die Zahl für den GdB aus. Schon mit einem niedrigen GdB kann man sich gleichstellen lassen. Und erst ab einem GdB 50 aufwärts ist die Rede von einer Schwerbehinderung.
Die Bewertung, ob erhebliche gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, wird laut dem Bundesministerium für Justiz nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ festgelegt. Auf dem Schwerbehindertenausweis sind sogenannte Merkzeichen eingetragen: bestimmte Buchstaben und Kennzeichen, die über Einschränkungen Auskunft geben und so den Inhaberinnen und Inhabern des Ausweises besondere Rechte bescheinigen.
Übrigens: Mit einem Schwerbehindertenausweis erhält man nicht automatisch einen Pflegegrad. Auch diesen muss man beantragen. Dabei gibt es für dringende Fälle auch einen Eilantrag.
Schwerbehindertenausweis: Diese Änderung plant die Koalition
Die neue Regierungskoalition für Deutschland, bestehend aus CDU, CSU und SPD, schreibt sich ein Themenfeld groß auf die Fahne: Digitalisierung. So soll nicht nur ein eigenes Digital-Ministerium aus der Taufe gehoben werden, sondern auch in vielen Bereichen im Sozialen mit der Digitalisierung vorangeschritten werden.
Auch Menschen mit Schwerbehinderung hat die künftige Regierung hier im Blick: „Künftig sollen alle den Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können“, heißt es ab Zeile 497 im Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung.
Nach Angaben des Europäischen Rates wurde der Ausweis bislang schon sowohl in physischer als auch in digitaler Form angeboten. Neu wäre in Deutschland jetzt aber, dass der Schwerbehindertenausweis in Zukunft standardmäßig digitalisiert sein soll.
Koalitionsvertrag: Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung
Der Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD enthält außerdem einige weitere Punkte zur Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung. Wie aus dem Vertrag ab Zeile 645 hervorgeht, plant die zukünftige Regierung, die Aufnahme von Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern zu wollen.
„Dafür werden wir die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen stärken“, heißt es in dem Papier. Man wolle die Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen sowie Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern.
Übrigens: Schon in den einzelnen Wahlprogrammen zur Bundestagswahl war die Pflege für viele Parteien ein wichtiges Thema. Nachdem die neue Regierung nun steht, zeigt sich: Nicht nur für schwerbehinderte Menschen; auch in anderen Bereichen in der Pflege haben die Regierungsparteien „tiefgreifende strukturelle Reformen“ angekündigt. Eine Initiative fordert dagegen einen kompletten Umbau des deutschen Pflegesystems.
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