Ist der Herd aus? Sind die Fenster wirklich zu und ist keine Kerze mehr an? Diese und ähnliche Fragen dürfte sich jeder schon einmal gestellt haben. Doch wenn die Vergesslichkeit über solche kleineren Dinge hinausgeht, könnte es sich um eine Demenz handeln. Schreitet die Erkrankung fort, kann es sein, dass Betroffene auf Hilfe angewiesen sind und einen Pflegegrad erhalten können. Dieser wird laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) grundsätzlich nicht aufgrund bestimmter Krankheiten vergeben, sondern auf Basis der Einschätzung des Medizinischen Dienstes (MD). Trotzdem ist aufgrund der Krankheit oft schon ein bestimmter Pflegegrad absehbar oder wahrscheinlich.
Menschen, die an einer Demenz oder ihrer schwersten Form, der Alzheimer-Demenz, leiden, erhalten laut der Pflegeplattform sanubi.de bereits bei der ersten Einstufung häufig den Pflegegrad 3. Die Versorgung demenzkranker Menschen durch Angehörige kann dem Pflegeportal betanet.de zufolge allerdings körperlich und geistig sehr anstrengend und belastend sein, sodass ein Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung nötig ist. Welche Kosten entstehen im Pflegeheim aber bei Demenz und Pflegegrad 3?
Kurz erklärt: Was ist eine Demenz?
Das wesentliche Merkmal einer Demenzerkrankung ist laut dem Online-Ratgeber des BMG die Verschlechterung der geistigen Fähigkeiten bis hin zum völligen Verlust dieser. Zu Beginn der Erkrankung sind häufig das Kurzzeitgedächtnis sowie die Merkfähigkeit gestört, im weiteren Verlauf können auch bereits eingeprägte Inhalte des Langzeitgedächtnisses verschwinden. Menschen mit einer Demenz verlieren meist nach und nach Fähigkeiten und Fertigkeiten. Im Verlauf kann es zu einer zunehmenden Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit, der Sprache, des Auffassungs- und Denkvermögens sowie der Orientierung kommen. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Demenzformen.
Vollstationäre Pflege: Welche Kosten entstehen im Pflegeheim?
Die Kosten für eine Unterbringung im Pflegeheim setzen sich aus unterschiedlichen Posten zusammen. Laut der Verbraucherzentrale sind das diese Kostenpunkte:
- Kosten für Pflege und Betreuung
- Kosten für Verpflegung und Unterkunft
- Investitionskosten
- Ausbildungskosten
- Kosten für mögliche Zusatzleistungen
Davon beteiligt sich die Pflegekasse nur an den Kosten für Pflege und Betreuung. Die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige selbst zahlen. Gesprochen wird vom sogenannten Eigenanteil, der sich laut dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) aus drei Komponenten zusammensetzt:
- einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) inklusive Ausbildungskosten
- Investitionskosten
- Kosten für Verpflegung und Unterkunft
Der EEE bezeichnet laut dem VDEK den Teil der Pflegekosten, der über die Leistung der Pflegeversicherung hinausgeht. Auch Personal- und Ausbildungskosten fließen hier mit ein. Diese Kosten werden innerhalb eines Pflegeheims gleichmäßig auf alle Bewohner verteilt. Sie variieren also von Einrichtung zu Einrichtung. Einer aktuellen Auswertung des Verbands zufolge lag der Eigenanteil im Januar 2025 im Bundesdurchschnitt bei 3248 Euro pro Monat. Der EEE machte 1760 Euro aus, die Investitionskosten lagen bei 498 Euro und der Kostenpunkt Verpflegung und Unterkunft schlug mit durchschnittlich 990 Euro zu Buche.
Im Pflegeheim mit Demenz und Pflegegrad 3: Was zahlt die Pflegekasse und was nicht?
Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit der Leistung für die vollstationäre Pflege an den Pflegekosten im Pflegeheim. Die Höhe ist vom Pflegegrad abhängig und wurde laut dem BMG im Januar 2025 erhöht. Mit Pflegegrad 3 erhalten Betroffene pro Monat 1319 Euro.
Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse außerdem mit einem zusätzlichen Zuschlag am EEE. Diese Leistungszuschläge richten sich laut dem BMG nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim und wurden zuletzt 2024 erhöht:
- im ersten Jahr: 15 Prozent des EEE
- im zweiten Jahr: 30 Prozent des EEE
- im dritten Jahr: 50 Prozent des EEE
- ab dem vierten Jahr: 75 Prozent des EEE
Im Januar 2025 mussten Pflegebedürftige – unabhängig vom Pflegegrad und einer möglichen Erkrankung – im ersten Aufenthaltsjahr laut dem VDEK also im Bundesdurchschnitt 2984 Euro pro Monat, im zweiten Jahr 2720 Euro, im dritten Jahr 2368 Euro und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 1928 Euro pro Monat selbst zahlen.
Wenn Menschen mit einer Demenz im Pflegeheim bestimmte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, können die Kosten steigen. Aber die Pflegeheimkosten variieren je nach Bundesland und von Einrichtung zu Einrichtung. Weder der Pflegegrad noch eine Demenzerkrankung haben demnach einen direkten Einfluss auf die Höhe der Kosten.
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