Eine Erkrankung, ein Unfall oder andere körperliche, seelische oder psychische Einschränkungen können dafür sorgen, dass ein Mensch pflegebedürftig wird. Nach dem Pflegeantrag wird dann ein Pflegegrad von 1 bis 5 vergeben, der darüber entscheidet, welche Leistungen Betroffene von der Pflegekasse bekommen können. Bei der Frage nach der Art der Pflege entscheiden sich viele Menschen für eine Versorgung in den eigenen vier Wänden. So werden laut dem Statistischen Bundesamt 85,9 Prozent der knapp 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause versorgt.
Ab Pflegegrad 2 und wenn Angehörige die Pflege übernehmen, besteht dann laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anspruch auf Pflegegeld. Die Leistung soll Betroffenen die Freiheit geben, selbst darüber zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden, erklärt das BMG. Ausgezahlt wird das Pflegegeld monatlich. Wann das Geld im April 2025 überwiesen wird und wie hoch die Leistung ist, lesen Sie hier.
Übrigens: Auch wenn Angehörige die Pflege zu Hause zusammen mit einem ambulanten Pflegedienst übernehmen, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Die Leistung wird dann allerdings nach Paragraf 38 SGB XI nur anteilig ausgezahlt. Die Höhe orientiert sich an der Ausschöpfung der Pflegesachleistung, gesprochen wird dann von der Kombinationsleistung.
Pflegegeld: Wie hoch ist die Leistung 2025?
Die Höhe des Pflegegeldes ist laut dem BMG gestaffelt. Je höher der Pflegegrad der anspruchsberechtigten Person ist, desto höher ist auch die Leistung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten also mehr Geld als Personen mit Pflegegrad 2. Zuletzt wurde das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
So viel Geld bekommen Pflegebedürftige jetzt:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Wird Pflegegeld neu beantragt, kann es bei der Berechnung der Leistung sowie der Auszahlung im ersten Monat zu Abweichungen kommen. Die erste Auszahlung findet dann frühestens im Monat nach der Antragstellung statt.
Übrigens: Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Laut dem BMG sind sie nur in geringem Maße in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten eingeschränkt, sodass davon ausgegangen wird, dass sie sich noch selbst versorgen können. Wer aber Anspruch hat, darf mit dem Pflegegeld machen, was sie oder er möchte.
Pflegegeld im April 2025: Wann ist die Auszahlung?
Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt jeden Monat nach einem bestimmten Muster. Auf dem Konto kommt die Leistung laut dem Pflegeportal pflege.de nämlich in der Regel am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat an. Das sollte bei allen Pflegekassen so sein, egal ob gesetzlich oder privat.
Als Werktag gelten dabei alle Tage von Montag bis Samstag. Nicht unter den Begriff fallen also Sonntage sowie gesetzliche Feiertage. Das Pflegegeld für April 2025 wird also Anfang April überwiesen. Da der Erste des Monats in diesem Jahr auf einen Dienstag fällt und es sich nicht um einen Feiertag handelt, dürfte das Pflegegeld für April spätestens am Dienstag, 1. April 2025, ausgezahlt werden.
Wichtig: Der genaue Auszahltag kann von Pflegekasse zu Pflegekasse variieren. Die Techniker Krankenkasse (TK) gibt etwa an, dass sie das Pflegegeld bereits am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat auszahlt. Die Barmer Versicherung hingegen nennt keine festen Termine, sondern gibt lediglich an, das Pflegegeld werde monatlich im Voraus überwiesen. Wer es ganz genau wissen möchte, sollte bei der jeweiligen Pflegeversicherung nachfragen.
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