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Rente: Rente vor 67: Welche Jahrgänge dürfen das noch?

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Rente vor 67: Welche Jahrgänge dürfen das noch?

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    Für die meisten Menschen in Deutschland gilt die Rente mit 67. Doch einige Jahrgänge können auch früher in den Ruhestand gehen.
    Für die meisten Menschen in Deutschland gilt die Rente mit 67. Doch einige Jahrgänge können auch früher in den Ruhestand gehen. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

    Ab wann kann man in Deutschland in Rente gehen? Die meisten Menschen würden diese Frage vermutlich richtig beantworten und sagen: „mit 67 Jahren.“ Allerdings wäre das nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich es gibt in Deutschland immer noch Jahrgänge, die auch vor ihrem 67 Lebensjahr in Rente gehen können — und zwar abschlagsfrei. Wer dazu gehört, verraten wir Ihnen in diesem Text.

    Übrigens: Auch auf die Rente müssen Abgaben und Steuern gezahlt werden. Außerdem sollen die ab Renten ab dem 1. Juli 2024 steigen.

    Welche Jahrgänge dürfen noch vor 67 Rente beantragen?

    Bevor man diese Frage beantworten kann, muss man sich zunächst klar machen, dass es laut der Deutschen Rentenversicherung verschiedene Rentenarten gibt. Das Renteneintrittsalter für diese verschiedenen Altersrente wird vom Gesetzgeber festgelegt — und kann sich unterscheiden. Man kann selbstverständlich auch vor dem Renteneintrittsalter in Rente gehen. Dann muss man allerdings mit empfindlichen Abschlägen rechnen.

    Interessant für diesen Artikel sind vor allem drei Rentenarten:

    Als Faustregel kann man sich merken:

    • Wer vor dem Jahr 1964 geboren wurde und einen Anspruch auf eine reguläre Rente hat, kann auch heute noch vor seinem 67 Lebensjahr in Rente gehen.
    • Das gleiche gilt für Menschen, die einen Anspruch auf eine Rente für langjährig Versicherte haben.
    • Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte verhält es sich anders.
    • Laut der Deutschen Rentenversicherung können bei dieser Rentenart alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen.
    • Danach verschiebt sich das Renteneintrittsalter schrittweise nach oben. Wer 1964 oder später geboren ist, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen — also zwei Jahre vor Menschen mit einer regulären Rente oder einer Rente für langjährig Versicherte.

    Gut zu wissen: Man kann nicht unendliche viele Rentenpunkte sammeln. Denn bei der Rente gibt es eine Höchstgrenze.

    Reguläre Altersrente: Welche Jahrgänge können vor 67 in Rente gehen?

    Im März 2007 hat die Bundesregierung die Rente mit 67 beschlossen. Bis 2031 wird deswegen die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Regelaltersrente schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu: „Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.“

    Wer vor 1964 geboren wurde, kann also auch heute noch früher in Rente gehen — und braucht keine Angst vor Abschlägen zu haben. „Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung, „können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen.“

    Die Techniker Krankenkasse hat dazu eine ausführliche Tabelle veröffentlicht:

    JahrgangRegelaltersgrenze (abschlagsfrei)Rentenbeginn
    bis 194665 
    194765 + 1 Monat02/2012 bis 01/2013
    194865 + 2 Monate03/2013 bis 02/2014
    194965 + 3 Monate04/2014 bis 03/2015
    195065 + 4 Monate05/2015 bis 04/2016
    195165 + 5 Monate06/2016 bis 05/2017
    195265 + 6 Monate07/2017 bis 06/2018
    195365 + 7 Monate08/2018 bis 07/2019
    195465 + 8 Monate09/2019 bis 08/2020
    195565 + 9 Monate10/2020 bis 09/2021
    195665 + 10 Monate11/2021 bis 10/2022
    195765 + 11 Monate12/2022 bis 11/2023
    19586601/2024 bis 12/2024
    195966 + 2 Monate03/2025 bis 02/2026
    196066 + 4 Monate05/2026 bis 04/2027
    196166 + 6 Monate07/2027 bis 06/2028
    196266 + 8 Monate09/2028 bis 08/2029
    196366 + 10 Monate11/2029 bis 10/2030

    Wichtig: Diese Zahlen gelten nur für die Regelaltersrente, also für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und mindestens fünf Jahre versichert waren.

    Übrigens: Die Ampel-Regierung hat beschlossen, dass die Doppelbesteuerung bei der Rente wegfallen soll.

    Rente vor 67: Gibt es  noch andere Ausnahmen?

    Wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt, wird das Renteneintrittsalter nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgeschlossen. Auch, wenn für sie trotzdem künftig höhere Renteneintrittsalter gelten. Neben der schon besprochenen Rente für besonders langjährig Versicherte zählen dazu laut der Deutschen Rentenversicherung:

    • Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen: „Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.“
    • Und die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: „Für die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.“
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