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Tiere: Tauben in Limburg: Untere Naturschutzbehörde am Zug

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Tauben in Limburg: Untere Naturschutzbehörde am Zug

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    Der Konflikt um Stadttauben in Limburg ist nicht vom Tisch. Die Stadt wartet weiter auf eine Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg, ob eine besondere Genehmigung für das Einfangen und Töten von 200 Tieren erforderlich wäre. (Archivbild)
    Der Konflikt um Stadttauben in Limburg ist nicht vom Tisch. Die Stadt wartet weiter auf eine Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg, ob eine besondere Genehmigung für das Einfangen und Töten von 200 Tieren erforderlich wäre. (Archivbild) Foto: Christian Lademann/dpa

    Im Ringen um die in Limburg geplante Tötung von 200 Stadttauben liegt der Ball bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg. Zwei Privatpersonen hatten bei der Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt, die Tiere einfangen und töten zu dürfen, wie es vom Landkreis hieß.

    Demnach beriefen sich die beiden Antragsteller auf den Ausnahmetatbestand «gemeinwirtschaftlicher Schaden», der durch die Tauben entstehe, doch habe zunächst eine belastbare Begründung gefehlt. Man gehe davon aus, dass diese Begründung in Kürze nachgereicht werde, dann werde die Behörde eine Entscheidung treffen. Zu den Antragstellern machte der Landkreis keine Angaben.

    Geänderte Rechtslage nach Aufhebung von Erlass

    Nach ursprünglichen Plänen Limburgs hatte das Einfangen und Töten der 200 Tauben am 22. April beginnen sollen. Im Rahmen einer Ausschreibung hatte die Stadt einen Anbieter dafür ausgewählt, zu einer Auftragsvergabe kam es jedoch nicht.

    Denn erst kürzlich hatte das hessische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium nach eigenen Angaben nach einer internen Überprüfung einen Erlass von 2022 aufgehoben, wonach Stadttauben im besiedelten Gebiet nicht als wildlebende Tiere angesehen worden waren. Nun gelten die Tiere wieder als richtige Wildtiere im Sinne der Bundesartenschutzverordnung.

    Mit Blick darauf verwies der Landkreis darauf, dass im hessischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium als oberste Naturschutzbehörde des Landes die Auffassung vertreten werde, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Bundesnaturschutzverordnung in diesem Fall «nicht vorliegen dürften».

    Beschluss zur Taubentötung schlug hohe Wellen

    Hintergrund für die Pläne Limburgs ist der Stadtverordnetenbeschluss vom November 2023 zur Dezimierung der Taubenpopulation in der Lahn-Stadt. Im Gespräch war damals eine Tötung der Tiere per Genickbruch.

    Die Entscheidung schlug hohe Wellen und wurde von Tierschützern heftig kritisiert, die sich für betreute Taubenschläge starkmachen. Nach heftiger Debatte folgte im Juni vergangenen Jahres der Bürgerentscheid, bei dem sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für die Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses aussprach.

    Die Stadt hatte die 200 Tauben zunächst einfangen lassen und an die Tierschutzorganisation Gut Aiderbichl weiterreichen wollen, die die Tiere in der Oberpfalz unterbringen wollte. Weil das einzige abgegebene Angebot für diese Maßnahme aus Sicht der Stadt jedoch zu teuer ausfiel, hatte sie eine neue Ausschreibung zum Einfangen und Töten der Tiere gestartet. Hinter dem abermals einzigen fristgerechten Angebot steht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein Falkner.

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