Im Streit um die Verteilung von Flüchtlingen hat der Verwaltungsgerichtshof eine Normenkontrollklage gegen das Land Hessen aus formalen Gründen zurückgewiesen. Eingereicht hatte sie der Main-Kinzig-Kreis. Der bevölkerungsreichste Landkreis Hessens hatte sich bei der Zuweisung von Flüchtlingen im Vergleich zu Frankfurt ungerecht behandelt gefühlt.
Der Antrag des Landkreises sei laut Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gestellt worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die entsprechende Rechtsverordnung, auf der die Verteilung beruhe, sei bereits 2009 erlassen worden. Eine Normenkontrollklage müsse aber binnen eines Jahres eingereicht werden. Der Main-Kinzig-Kreis stellte seinen Antrag vor knapp zwei Jahren.
Kreis: Bei Flüchtlingsaufnahme mit Frankfurt gleichgesetzt
Einer der Hauptkritikpunkte der Kommune ist, dass der Main-Kinzig-Kreis mit 430.000 Einwohnern bei der Verteilung von Geflüchteten und Asylsuchenden mit der Großstadt Frankfurt mit 770.000 Einwohnern gleichgesetzt werde. Gleichzeitig erfolgen die Zuweisung von Bundesmitteln aber nach Einwohnerzahlen, was zu einer weiteren massiven Ungerechtigkeit führe.
Landrat Thorsten Stolz (SPD) kündigte nach der Gerichtsentscheidung an, der Main-Kinzig-Kreis werde «an dem Thema konstruktiv dranbleiben». Der juristische Vertreter der Landesregierung habe im Gericht zu Protokoll gegeben, dass es im Sommer konkrete Gespräche zu einer «sachgerechten und politisch angemessenen Lösung» geben soll.
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