Das Ladenschluss- und das Feiertagsgesetz wird in den Bundesländern immer wieder debattiert. Obwohl es noch das bundesweite "Gesetz über den Ladenschluß" gibt, ist die endgültige Entscheidung seit 2006 Ländersache. Generell gilt: An Sonn- und Feiertagen müssen die Läden geschlossen bleiben – also auch am Tag der Arbeit. Trotzdem gibt es am 1. Mai einige Ausnahmen. Hier finden Sie einen Überblick.
Welche Läden dürfen am Tag der Arbeit öffnen?
Einige Ausnahmen sind im bundesweiten Ladenschlussgesetz festgehalten, die auch in den meisten Ladenöffnungs- oder Ladenschlussgesetzen in den Bundesländern zu finden sind:
- Tankstellen: An allen Sonn- und Feiertagen dürfen Tankstellen öffnen – nicht nur zum Verkauf von Benzin und Co. Am 1. Mai darf an Tankstellen auch Lebensmittel und Alkohol verkauft werden.
- Apotheken: Obwohl die Ausnahme generell für Apotheken gilt, dürfen trotzdem nicht alle Apotheken einer Gemeinde öffnen. Es gibt an Feiertagen aber immer eine Notfallapotheke, die ein bestimmtes Gebiet abdecken soll.
- Zeitschriften und Zeitungen: Kioske dürfen auch an Feiertagen öffnen. Hier variieren die Öffnungszeiten je nach Bundesland. In Bayern gilt das bundesweite Ladenschlussgesetz. Das heißt: Kioske dürfen für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften am 1. Mai von 11 bis 13 Uhr geöffnet sein.
- Bahnhöfe: Läden an Bahnhöfen dürfen am Tag der Arbeit öffnen, um die Bedürfnisse des Reisenden zu stillen.
- Flughäfen: Läden dürfen auch an Feiertagen ihre Produkte regulär verkaufen.
- "Bestimmte Waren": Unter "bestimmte Waren" fällt frische Milch, sowie Backwaren, frische Früchte und Blumen – alles leicht verderbliche Produkte. Das bedeutet aber nicht, dass ein großer Supermarkt seine Pforten öffnen kann, um Milch und Kuchen zu verkaufen. Dabei geht es um Läden, die größtenteils diese verderblichen Waren im Sortiment haben. Für frische Milch wären das beispielsweise Hofläden.
Dürfen Bäcker am 1. Mai öffnen?
Bäckereien haben hauptsächlich "bestimmte Waren" im Sortiment, sie dürfen also auch am 1. Mai öffnen. Wie lange ist in den einzelnen Gesetzen der Bundesländer oder im bundesweiten Ladenschlussgesetz festgehalten. Hier der Überblick:
- Baden-Württemberg: offen – maximal drei Stunden
- Bayern: offen – maximal drei Stunden
- Berlin: offen – zwischen 7 und 16 Uhr
- Brandenburg: offen – maximal fünf Stunden
- Bremen: offen – maximal drei Stunden zwischen 8 und 16 Uhr
- Hamburg: offen – maximal fünf Stunden zwischen 7 und 16 Uhr
- Hessen: offen – maximal sechs Stunden
- Mecklenburg-Vorpommern: offen – maximal fünf Stunden
- Niedersachsen: offen – maximal fünf Stunden
- Nordrhein-Westfalen: offen – maximal fünf Stunden
- Rheinland-Pfalz: offen – maximal fünf Stunden
- Saarland: offen – maximal fünf Stunden
- Sachsen: offen – maximal sechs Stunden
- Sachsen-Anhalt: offen – maximal fünf Stunden
- Schleswig-Holstein: offen – maximal fünf Stunden
- Thüringen: offen – maximal fünf Stunden
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden