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Wohngeld bei Eigentum: Wie wird der Lastenzuschuss berechnet?

Lastenzuschuss

Wohngeld bei Eigentum: Wie wird der Lastenzuschuss berechnet?

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    Auch Menschen mit Wohneigentum können Wohngeld beantragen. Die Leistung wird dann als Lastenzuschuss bezeichnet.
    Auch Menschen mit Wohneigentum können Wohngeld beantragen. Die Leistung wird dann als Lastenzuschuss bezeichnet. Foto: David, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wohnen ist in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Insbesondere für Haushalte mit niedrigen Einkommen können die Kosten eine große Belastung darstellen. Wer das finanziell kaum noch stemmen kann, sollte daher prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung – nicht nur für Mieter, sondern auch für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer wird laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Lastenzuschuss bezeichnet. Wie er berechnet wird, lesen Sie hier.

    Übrigens: Wer Wohngeld beantragen möchte – egal ob Mieter oder Eigentümer – sollte das besser nicht auf der Seite online-wohngeld.de machen. Die Verbraucherzentrale warnt hier vor Abzocke.

    Wohngeld für Eigentümer: Wozu wird der Lastenzuschuss eingesetzt?

    Der Lastenzuschuss ist laut dem BMWSB eine Form des Wohngeldes, die speziell für Eigentümerinnen und Eigentümer gedacht ist, die selbst in ihrem Haus oder ihrer Wohnung leben. Anders als beim Wohngeld für Mieterinnen und Mieter wird die Leistung daher nicht für die Miete, sondern für andere Ausgaben in Zusammenhang mit den Wohnkosten genutzt.

    Dem Ministerium zufolge können diese Kosten berücksichtigt werden:

    • Kreditkosten: Zinsen und Tilgungen für Darlehen, die zum Bau, Erwerb oder zur Verbesserung des Wohneigentums aufgenommen wurden.
    • Instandhaltungs- und Betriebskosten: Hier wird laut dem BMWSB eine Pauschale von 36 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr berechnet.
    • Grundsteuer: Die jährliche Grundsteuer ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
    • Verwaltungskosten: Kosten, die für die Verwaltung des Wohneigentums anfallen.
    • Versicherungsbeiträge: Dem Verband Wohneigentum zufolge werden auch Versicherungen, die die eigene Immobilie betreffen – zum Beispiel eine Wohngebäudeversicherung – berücksichtigt.
    • Heizkosten: Auch bestimmte Heizkosten können berücksichtigt werden.

    Damit Eigentümerinnen und Eigentümer den Lastenzuschuss bekommen können, dürfen bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Außerdem besteht kein Anspruch auf Wohngeld oder den Lastenzuschuss, wenn bereits andere Leistungen bezogen werden, die die Wohnkosten abdecken sollen. Dazu zählen laut dem BMWSB Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, BAföG und die Berufsausbildungsbeihilfe.

    Wohngeld berechnen: Wie hoch ist der Lastenzuschuss bei Eigentum?

    Die Höhe des Wohngeldes oder des Lastenzuschlags wird individuell berechnet und hängt laut dem BMWSB von verschiedenen Faktoren ab. Diese sind:

    • Anzahl der Haushaltsmitglieder
    • Höhe der finanziellen Belastungen
    • Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder

    Vermögende Eigentümerinnen und Eigentümer haben keinen Anspruch auf die Leistung. Laut dem Verband Wohneigentum liegt die Vermögensgrenze in diesem Jahr bei 60.000 Euro für die Antragstellerin oder den Antragsteller sowie 30.000 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person.

    Die genaue Berechnung des Wohngeldes bei Eigentum ist allerdings sehr komplex und detailliert. Daher bieten sich Wohngeldrechner wie der des BMWSB an.

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