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Bad Kissingen: 200 000 Euro Corona-Bußgeld im Landkreis Bad Kissingen verhängt

Bad Kissingen

200 000 Euro Corona-Bußgeld im Landkreis Bad Kissingen verhängt

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    Bei Kontrollen von Polizei und Sicherheitswacht sind im Landkreis Bad Kissingen zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Auflagen festgestellt und angezeigt worden.
    Bei Kontrollen von Polizei und Sicherheitswacht sind im Landkreis Bad Kissingen zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Auflagen festgestellt und angezeigt worden. Foto: Symbolfoto Ulises Ruiz

    Insgesamt neun Seiten umfasst er, der aktuelle Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie", den das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege herausgibt. So kosten falsche Angaben bei der Ermittlung von Kontaktpersonen im Fall einer Corona-Infektion oder Verstöße gegen die Maskenpflicht 250 Euro Strafe, weitere Strafen reichen gar bis zu einer Höhe von 25 000 Euro.

    Die entsprechenden Verstöße wurden auch im Landkreis Bad Kissingen in größerer Zahl festgestellt. Seit einem Jahr, also seit März 2020, mussten im Landratsamt insgesamt 984 Anzeigen bearbeitet werden, da die verschiedenen Corona-Einschränkungen nicht eingehalten wurden, heißt es in einer Zusammenfassung der dortigen Pressestelle.

    Mehrzahl akzeptiert Regelungen

    Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund, Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen, Verstöße gegen die Maskenpflicht, Verstöße gegen die Einreise-Quarantäneverordnung, Verstöße gegen Quarantäne-Auflagen, Verstöße gegen die Ausgangssperre oder gar die Öffnung von Gastronomiebetrieben entgegen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, sind beziehungsweise waren weitere Zuwiderhandlungen gegen das Infektionsschutzgesetz im Landkreis, die in den vergangenen Monaten festgestellt und auch geahndet wurden.

    Die Mehrzahl der Landkreisbewohner hielt sich zwar offensichtlich an die Vorgaben und Regelungen. Als Mitte März 2020 die ersten Beschränkungen in Kraft traten, wurden aber auch zahlreiche Verstöße gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen festgestellt. Im Laufe des Jahres wurde immer mal wieder das Tragen von Masken verweigert, was ebenfalls zu Anzeigen führte. Auch zu Verstößen gegen die Regelungen bei Einreisen aus Risikogebieten kam es. Einzelne Wirte hielten sich zudem nicht an die Auflagen, was dann aber Bußgelder in vierstelliger Höhe zur Folge hatte. 

    Letztlich kamen so inzwischen die fast 1000 Anzeigen zustande. Auf dieser Basis wurden inzwischen 752 Bußgeldbescheide erlassen. In 197 Fällen hatten die Anzeigen  keine Konsequenzen. Wie in der Landkreis-Bilanz nachzulesen ist, wurden sie entweder sofort oder nach einer Anhörung eingestellt. In anderen beließ man es bei einer Verwarnung. Noch nicht bearbeitet waren in den ersten Märzwochen, als die Bußgeld-Statistik erstellt wurde, 35 Fälle.

    50 Fälle bei der Staatsanwaltschaft

    Mit den Bescheiden wurden rund 200 000 Euro an Bußgeldern festgesetzt. 20 000 Euro davon betrafen Auslagen und Gebühren für den Bescheid, an reinem Bußgeld wurden also 180 000 Euro eingefordert. Zum Jahreswechsel beliefen sich die entsprechenden Forderungen bei 820 Anzeigen auf 152 000 beziehungsweise 135 000 Euro. 

    Inzwischen seien 560 Bescheide rechtskräftig, stellt das Landratsamt fest. Somit wären an reinem Bußgeld rund 107 000 Euro zu begleichen. Vollständig bezahlt sind aber erst 400 Bescheide in Höhe von rund 73 000 Euro. Die restliche Summe muss - auf entsprechende Anträge hin - in Raten abgezahlt oder auch "beigetrieben" werden, wie das zwangsweise Einziehen der Gelder bezeichnet wird. Gegen jeden zehnten Bescheid, so heißt es aus dem Landratsamt weiter, sei Einspruch eingelegt worden. Rund 50 davon seien bislang an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden.

    In den meisten Fällen, so hieß es aus dem Landratsamt, lagen die Bußgelder inklusive Bearbeitungsgebühr bei 150 Euro. Teuer waren Verstöße gegen Quarantäne-Auflagen des Gesundheitsamtes und gegen die Einreise-Quarantäneverordnung. Bei den Unternehmern mussten überwiegend Gastronomen wegen Verstößen tief in die Tasche greifen. Hier wurden zwischen 3000 Euro und 8000 Euro fällig. Allerdings sind hier auch noch einige Verfahren bei Gericht anhängig.

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