Der Breitbandausbau nach dem Bundesförderungsverfahren muss bis zum 30. September beantragt werden. 3. Bürgermeister Jürgen Metz, der die Sitzung des Gemeindrats Schondra leitete, stellte die Ergebnisse der vorgeschalteten Markterkundung vor. Danach sind 636 Adressen in allen Gemeindeteilen förderfähig, 31 Adressen sind bereits angeschlossen. Zudem erläuterte Metz die beiden Fördermodelle, das Wirtschaftlichkeitslückenmodell bzw. das Betreibermodell.
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat folgende Vorgehensweise: Der Bürgermeister wird ermächtigt ein Büro zu beauftragen, das das Auswahlverfahren durchführt. Für die Gesamtmaßname sind Kosten von 4,1 Millionen Euro vorgesehen. Nach dem gewählten Wirtschaftlichkeitslückenmodell entfallen zehn Prozent der Kosten auf den Provider, die restlichen 3,7 Millionen werden mit 90 Prozent bezuschusst, so dass sich für die Gemeinde Kosten von 372.000 Euro ergeben.
Einem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Birkenstraße 11a in Schönderling stimmte das Gremium unter der Voraussetzung zu, dass der Bauwerber mit der Gemeinde einen Erschließungsvertrag abschließt.