Die Sanierung der Eckartsrother Straße in Oberbach mit dem dazugehörigen Wasserleitungsneubau beschäftigt den Wildfleckener Marktgemeinderat schon seit vielen Monaten. Eine Sanierung auf einer Länge von 1300 Metern Fahrbahn könnte vom Amt für ländliche Entwicklung gefördert werden. Nicht förderfähig ist die Fahrbahn allerdings im unmittelbaren Ortsbereich von Eckartsroth auf rund 200 Metern Länge. 1,476 Millionen Euro Kosten für eine umfassende Sanierung der Eckartsrother Straße stehen aktuell im Raum. Nach Abzug der erhofften Fördergelder würde die Gemeinde Wildflecken noch rund 969.000 Euro selbst tragen müssen.
Bautechniker Robert Rapp vom tiefbautechnischen Büro Köhl informierte das Gremium über die aktuellen Kostenschätzungen und die Fördermöglichkeiten. "Über die Notwendigkeit der Straßensanierung brauchen wir uns nicht mehr zu unterhalten. Das Vorhaben wurde jahrelang aufgeschoben. Nun ist eine Maßnahme unaufschiebbar. Es stehen aber leider enorm hohe Kosten im Raum", so Bürgermeister Gerd Kleinhenz (PWW). Eine eigenwirtschaftliche Sanierung durch die Gemeinde in geringerem Umfang ohne Inanspruchnahme von Förderprogrammen würde ebenfalls rund 969.000 Euro kosten.
"Wir haben in der Gemeinde so viele Straßen, die ebenfalls dringend saniert werden müssen. Ich tue mir unheimlich schwer, dass wir eine Million Euro auf einer Strecke von 1,5 Kilometern verbauen", so Gemeinderat Christoph Schmitt (PWW). "Wie wollen wir das den Bürgern vermitteln? Es kommen ja auch noch die Kosten für die Wasserleitung oben drauf. Am Ende sind wir wieder bei Ausgaben von 1,5 Millionen Euro . Die Diskussion dreht sich im Kreis. Billiger wird es nicht mehr", sagte Schmitt.
"Wir haben das Geld nicht. Und es gibt uns keiner das Recht, so viel Geld für eine nur 1,5 Kilometer lange Straße auszugeben", sagte Gemeinderat Klaus Rest (PWW). "Diese Kosten sind in absehbarer Zeit in unserem Haushalt nicht darstellbar", pflichtete Bürgermeister Kleinhenz letztlich bei. Und weiter: "Wir drehen uns schon seit einiger Zeit im Kreis mit diesem Thema."
Daher will die Gemeinde nun Kosten ermitteln für eine lediglich oberflächliche Reparatur und Ausbesserung der Straße mit einer Wasserleitungsverlegung im Spülbohrverfahren. Eine umfangreiche Sanierung der Eckartsrother Straße ist damit jetzt wohl endgültig vom Tisch. "Wir müssen endlich einen Beschluss fassen. Aber wir müssen zwingend eine deutlich kostengünstigere Lösung finden", forderte der Rathauschef.
Breiten Raum nahm außerdem die Diskussion um Starkregen-Ereignisse und die notwendige Entwässerung in diesem Bereich ein. "Ich möchte in einer der nächsten Sitzungen auf jeden Fall einen Beschluss angehen, dass wir die Eckartsrother Straße ertüchtigen"", machte Kleinhenz deutlich.
Die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen im Markt Wildflecken wird in einer Verordnung komplett neu geregelt. Hintergrund waren vermehrte Beschwerden von Anwohnern im unmittelbaren Umfeld der neuen Waschboxen unweit der roten Brücke. An gesetzlichen Feiertagen wie Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai , Pfingstsonntag, Pfingstmontag und an den beiden Weihnachtsfeiertagen lässt die Gemeinde den Betrieb von Autowaschanlagen grundsätzlich nicht mehr zu. An Sonntagen wird der Betrieb nur am Nachmittag von 12 bis 17 Uhr erlaubt, nicht mehr in den Morgenstunden.
Keine Mehrheit fand ein Antrag zur Beschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen durch die Gemeinde. Die meisten Räte schätzten die nachhaltige Wirkung solcher Messanlagen, die optisch auf Geschwindigkeitsüberschreitungen hinweisen, als sehr gering ein.